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Kontakt

Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Leistungsrecht
Berliner Allee 1
79114 Freiburg
Fahrplanauskunft
Einbuergerung@freiburg.de
Telefon 0761 201-8080
Fax 0761 201-6495

Zuständigkeiten

Zuständig für die Bearbeitung des Antrags ist:
  • bei Wohnort in Freiburg: die Ausländer- und Staatsangehörigkeitsabteilung der Stadt Freiburg
  • bei Wohnort im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: die Ausländerbehörde/Fachgruppe Ordnungsrecht und Staatsbürgerschaft des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald
  • bei Wohnort im Ausland: die Deutsche Auslandsvertretung/Bundesverwaltungsamt