Projekt laufend
Nachhaltige Gebäude, Verwaltung und Stadtplanung (3.19)
Regelungen zu Ersatzpflanzungen bei städtischen Bauvorhabenvorhaben
Federführendes Amt:
Garten- und TiefbauamtSo stehts im Klimaschutzkonzept 2018:
Der Entfall von Bäumen im Kontext von Baumaßnahmen hat vielfältige nachteilige Auswirkungen in den verschiedensten Umweltbereichen, so auch klimatisch und naturschutzfachlich. Die bestehenden rechtlichen Regelwerke sehen von daher entsprechende Ersatzpflanzungen vor. Die Stadt Freiburg möchte als Ziel bei eigenen Bauvorhaben die Ersatzpflanzung von 1:1 auf 1:2 erhöhen. Hierzu wird die Thematik für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen aufbereitet und die Richtlinien vorbereitet und dazu berichtet. Zusätzliche Budgets sind dafür zur Verfügung zu stellen. Dabei wird der Erhalt seltener und wertvoller Offenlandbiotope zu beachten sein
Stand: 2026
Zeitplan/Termine:
Stellenausschreibung im 1. Quartal 2022
Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept,