umgesetzt
Projekt umgesetzt

Erneuerbare Energien (EE-4)

Photovoltaik-Anlagen im Neubau

Federführendes Amt:

Umweltschutzamt

So stehts im Klimaschutzkonzept 2018:

Nach einem Beschluss im Juli 2018 führt Tübingen als erste Kommune eine Pflicht für PV-Anlagen auf allen Neubauten ein. Die Verpflichtung wird beim Verkauf von Arealen durch die Stadt über entsprechende Vertragsklauseln geregelt und wird ebenfalls in städtebaulichen Verträgen verankert und über Bebauungspläne vorgeschrieben. Es besteht die Möglichkeit, die PV-Anlage selbst zu errichten und zu betreiben oder über ein Pachtmodell zu realisieren. Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, insbesondere die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit. Weitere Ausnahmen bestehen, wenn die Pflichten aus dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vollständig über eine Solarthermieanlage auf dem Dach des Gebäudes erfüllt werden.
Um auch in Freiburg den Ausbau der Photovoltaik weiter voranzubringen, sollte eine Prüfung, ggf. Anpassung und Umsetzung einer Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Neubauten analog zum in Tübingen beschlossenen Modell durchgeführt werden.


Stand: 2026

Aktueller Stand:

In Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und dem Rechtsamt wurden Vorschläge zu textlichen Festsetzungen von Solar-Anlagen in Bebauungsplänen (B-Pläne) erarbeitet und in aktuelle B-Plan-Verfahren eingearbeitet (z.B. Kleineschholz udn Dietenbach).
Mit Novellierung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg im Herbst 2020, wurde eine PV-Pflicht auf Nicht-Wohngebäuden ab dem Stichtag 01.01.2022 festgelegt und unterstützt somit dieses Vorgehen. Ab 01.05.2022 gilt des Weiteren eine PV-Pflicht auf den Dächern neu gebauter Häuser. Auch bei einer "grundlegenden" Dachsanierung müssen EigentümerInnen ab dem 01.01.2023 Solarmodule installieren.


Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept, Kapitel 7.7. Seite 145