laufend
Prozess laufend

Erneuerbare Energien (EE-2)

Ausweisung weiterer Standorte für Windkraftanlagen

Federführendes Amt:

Umweltschutzamt

So stehts im Klimaschutzkonzept 2018:

Ein Erreichen der Freiburger Ziele für die Energieerzeugung durch Windkraft ist nur dann möglich, wenn einerseits die im sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft ausgewiesenen Flächen vollständig erschlossen werden und andererseits eine punktuelle Weiterentwicklung des Teilflächennutzungsplans erfolgt, um weitere Standorte auszuweisen.
Aus diesem Grund muss aus Sicht der Gutachter und des Expertenkreises Erneuerbare Energien eine punktuelle Weiterentwicklung des im März 2018 beschlossenen Teilflächennutzungsplans Windkraft baldmöglichst angestrebt werden, um die Erschließung von weiteren Standorten mit wirtschaftlichem Potenzial zu erreichen. Das Umweltschutzamt prüft die fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen kontinuierlich. Eine Gemeinde-übergreifende Kooperation knüpft an die im Rahmen des Verfahrens zum Teilflächennutzungsplan Windkraft begonnenen Gespräche an, da mögliche Standorte sich teilweise in der Nähe oder auf den Gemarkungsgrenzen befinden. Zudem sind insbesondere in städtischen Gebieten die Potenziale und Flächenverfügbarkeiten auf der eigenen Gemarkung begrenzt.


Stand: 2026

Aktueller Stand:

Neue Standorte werden über die Regionalplanung sowie über Fortschreibungen des bestehenden Teilflächennutzungsplanes ausgewiesen.

www.freiburg.de/windkraft

 


Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept, Kapitel 7.7. Seite 143