Erneuerbare Energien (EE-1)
Erschließung des neu ausgewiesenen Standorts für Windkraftanlagen
Federführendes Amt:
UmweltschutzamtSo stehts im Klimaschutzkonzept 2018:
Die Ausweisung von Konzentrationszonen im sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft stellt eine Voraussetzung für die Erschließung weiterer Standorte sowie das Repowering der bestehenden Anlagen dar.
Ein Erreichen der Freiburger Ziele für die Energieerzeugung durch Windkraft ist nur dann möglich, wenn die im sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft ausgewiesenen Flächen vollständig erschlossen werden.
Als wichtige Maßnahme zur kurzfristigen Steigerung der Stromerzeugung aus Windkraft wird der in dem im März 2018 beschlossenen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft neu ausgewiesene Standort zur Errichtung zusätzlicher Windkraftanlagen erschlossen.
Stand: 2026
Aktueller Stand:
Im November 2023 beschloss der Freiburger Gemeinderat eine Photovoltaikoffensive und eine Windkraftoffensive, um die städtischen Klimaziele zu erreichen. Hierbei wurde eine Verzehnfachung der Windkraftproduktion bis 2030 auf 140 GWh beschlossen. Das neue Windrad auf der Holzschlägermatte produziert nun zehn statt fünf Gigawattstunden grüner Energie. Zusammen mit den neu errichteten Windrädern am Standort Taubenkopf und dem Austausch der alten Windräder durch zwei deutlich leistungsstärkere Anlagen auf dem Rosskopf steigt die Produktion künftig auf 74 Gigawattstunden pro Jahr. Neue Standorte werden über die Regionalplanung sowie über Fortschreibungen des bestehenden Teilflächennutzungsplanes ausgewiesen. www.freiburg.de/pb/1647806.html
Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept, Kapitel 7.7. Seite 142