Nachhaltige Gebäude, Verwaltung und Stadtplanung (GB-V 6)
Einheitliche Bewertung von Klimaschutzprojekten
Federführendes Amt:
UmweltschutzamtSo stehts im Klimaschutzkonzept 2018:
Die Bewertung von Klimaschutzprojekten bis hin zur Wirtschaftlichkeit erfolgt derzeit nicht einheitlich. Dies erschwert eine fachliche Bewertung, den Vergleich verschiedener Projekte und die Kommunikation nach außen. Eine einheitliche Methodik, Berechnungsvorschrift und Bewertung sollte erarbeitet werden, die von allen Beteiligten angewendet wird. Neue Konzepte wie das angedachte "Quartierskonzept Jubiläum" würden davon profitieren. Die notwendige Kommunikation in den Projekten und nach außen würde deutlich vereinfacht.
Es sollten Vorgaben entwickelt, zu erbringende Nachweise definiert werden. Das Berechnungstool BHKW sollte weiterentwickelt werden. Kennziffern und Indikatoren sollten vereinheitlicht werden (z. B. Primärenergiefaktoren, Kennziffern für die Wirtschaftlichkeitsberechnung).
Stand: 2026
Aktueller Stand:
Im Rahmen der Aufstellung des Klimaschutzfonds ist inzwischen, in Anlehnung an die Bewertungsmethodik zum Klimaschutzkonzept, eine Maßnahmenberwertung etabliert. Zur Bewertung wurden die Formulare zur Einreichung von Projektvorschlägen angepasst und Bewertungshilfe zur Berechnung der CO2 Emissionen beigefügt.
Zeitplan/Termine:
Anpassung des Kriterienraster bis Q1 2022
Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept, Kapitel 7.5. Seite 126