In Freiburg gibt es einige Wände, auf denen man legal sprayen darf. Unten findet Ihr eine Karte, wo diese Freiflächen für Graffiti-Kunst eingezeichnet sind. Es gibt aber ein paar Regeln, die ihr einhalten müsst.
Regeln für das Sprayen an den erlaubten Wänden
Freigegebene Flächen sind durch Schilder an den Bauwerken gekennzeichnet
Es darf nur an den ausgewiesenen Flächen der Stadt ohne besondere Genehmigung gesprayt werden
Fußgänger und Radfahrerinnen dürfen beim Passieren der Graffitiwände nicht behindert werden
Politische Äußerungen, obszöne Darstellungen aller Art und Beleidigungen sind nicht erlaubt
Der Boden im Umfeld der freigegebenen Wände muss sauber bleiben und Abfälle (leere Dosen etc) müssen selber entsorgt werden
Außerhalb der freigegebenen Flächen ist das Sprayen an öffentlichen und privaten Einrichtungen verboten und wird strafrechtlich verfolgt
Sportanlage Marienmattenweg / Umkleidegebäude (verboten ist das Sprayen auf Fenster und Türen)
14
Schnewlinbrücke (Pfeiler Nord zwischen Schnellstraße und Dreisam)
Zusätzlich zu den 14 ausgewiesenen Flächen der Stadt, auf denen ohne vorherige Genehmigung der Stadtverwaltung gesprayt werden darf, gibt es im Hinterhof beim Haus der Jugend (Uhlandstraße 2) eine Fläche für junge Sprayer*innen. Dort darf nach vorheriger Anmeldung (E-Mail an kubez@jbw.de) an den ausgewiesenen Wänden gesprayt werden.