Sitzung vom 15. Juli 2025

Gemeinderat beschließt Vermarktungskonzept für Dietenbach

Visualisierung des neuen Stadtteils Dietenbach
Foto: Michael Spiegelhalter

Das "Highlight der Sitzung" kam zum Schluss: Mit einem klaren Votum für das Vermarktungskonzept gab der Gemeinderat den Startschuss für die Vergabe der ersten Grundstücke im neuen Stadtteil Dietenbach. Zuvor hatten die Rätinnen und Räte über den Ausbau von Ganztagsschulen und die Entbürokratisierung des Sozialtickets diskutiert. Auch die Rückgabe von NS-Raubkunst, die anstehende Bürgermeister*innenwahl und das geplante Multifunktionsgebäude auf dem Güterbahnhofareal standen auf der Tagesordnung. Abgestimmt wurden zudem neue Namen für zwei Gemeinschaftsschulen sowie vereinfachte Zugangsbedingungen für Quereinsteiger*innen, die in der Stadtverwaltung arbeiten wollen.

Alle Tagesordnungspunkte gibt es zum Nachlesen im Rats- und Bürgerinformationssystem.

2 | Freiburg sucht zwei neue Bürgermeister*innen

Zum 1. April 2026 enden die Amtszeiten von zwei der vier gewählten Beigeordneten auf der Bürgermeister*innenbank: Sowohl der Erste Bürgermeister Ulrich von Kirchbach als auch sein Amtskollege Stefan Breiter treten nicht mehr für eine weitere Amtszeit an. Für ihre Nachfolge können die Parteien nach dem Verhältnis ihrer Sitze im Gemeinderat eigene Kandidat*innen benennen. Demnach liegt das Vorschlagsrecht für den oder die Nachfolger*in für Bürgermeister Breiter (Dezernat IV) bei der CDU, die SPD wird eine*n Nachfolger*in für Bürgermeister von Kirchbach (Dezernat III) vorschlagen. Dieses Verfahren stellte Stadtrat Schillberg (Kultur/Inklusion) angesichts der tatsächlichen Sitzverteilung nach Fraktionen im Freiburger Gemeinderat in Frage, da auf diese Weise nicht alle Gruppierungen auf der Bürgermeister*innenbank vertreten seien. Der Einwand wurde von der Verwaltung zurückgewiesen. Ausschlaggebend seien die Sitze der direkt gewählten Parteien, nicht die Stärke der nach der Wahl gebildeten Fraktionen. 

Bei einer Gegenstimme stimmte der Rat dem bisherigen Besetzungsverfahren denn auch wieder zu. Damit kann die Stadt Freiburg beide Beigeordnetenstellen im Herbst ausschreiben und im Anschluss in einem zweistufigen Verfahren neu besetzen. Im November wird der Ältestenrat über die eingegangenen Bewerbungen beraten, am 3. Februar 2026 wählt der Gemeinderat die Nachfolger*innen. In einer zweiten Wahl zwischen allen vier Beigeordneten stimmt das Gremium dann für den oder die neue Erste*r Bürgermeister*in, als Stellvertretung für den Oberbürgermeister.

Weitere Infos: Gremien und Verwaltung

Abstimmung

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3 | Land verpflichtet zu automatischen Fahrgastzählsystemen im ÖPNV

Zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehört es, einen öffentlichen Personennahverkehr vorzuhalten.  Dafür erhält sie Zuschüsse vom Land. Deren Höhe ergibt sich aus den jährlichen Fahrgastzahlen. Diese müssen künftig von jedem Aufgabenträger (Stadt, Landkreis) mit einem automatischen Fahrgastzählsystem (AFZS) erhoben, verarbeitet und dem Land Baden-Württemberg bereitgestellt werden. Dafür müssen die Daten einzelner Aufgabenträger gebündelt über ein regionales Hintergrundsystem (RHGS) übermittelt werden. Genügen die Fahrgastzahlen nach dem Jahr 2026 nicht den Erhebungsanforderungen des Landes, kann der Landeszuschuss um bis zu 25 Prozent gekürzt werden. Darüber hinaus dienen die Zahlen dazu, die Einnahmen im Regioverkehrsverbund Freiburg (RVF) entsprechend der gezählten Fahrgäste auf die einzelnen Verkehrsunternehmen umzulegen.

Um die Vorgaben des Landes zu erfüllen, wollen die Stadt Freiburg, die Landkreise Ortenaukreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Rottweil, Konstanz, Waldshut, Lörrach, Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald ihre Daten gemeinsam in einem RHGS an das Land übermitteln. Dafür können sie eine Landeförderung beantragen. Für die Stadt Freiburg bedeutet das: Sollten die Fördermittel nicht ausreichen, um die technischen und logistischen Anforderungen sicherzustellen, muss die VAG als stadteigenes Verkehrsunternehmen die fehlenden Mittel finanzieren. Dafür müssten ggf. zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Dafür gab der Rat einstimmig grünes Licht.

Abstimmung

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4 | Vertrag zwischen Mutter und Tochter

Als regionales Energieunternehmen bietet die Badenova AG & Co. KG Erdgas, Strom, Wasser und Wärme an, zum Teil über die Badenova Netze GmbH, Baden IT GmbH, Badenova Energie GmbH und Badenova Wärmeplus GmbH & Co. KG. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien kam 2024 die Badenova Erneuerbare GmbH als weitere 100-prozentige Tochter hinzu. Wie auch mit den anderen Töchtern will die Badenova auch mit der Erneuerbaren GmbH einen Gewinnabführungsvertrag abschließen. Er stellt sicher, dass ihr wirtschaftlicher Erfolg der Muttergesellschaft Badenova zufließt. Bevor die Gesellschafterversammlung über den Vertrag entscheiden kann, muss der Gemeinderat zustimmen – was er ohne Diskussion und Gegenstimmen tat.

Weitere Infos: www.badenova.de

Abstimmung

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5 | Quereinstieg in die Verwaltung soll leichter werden

Auch in der Stadtverwaltung macht sich der Fachkräftemangel bemerkbar. Um qualifiziertes Personal zu gewinnen und offene Stellen zu besetzten, plant das Haupt- und Personalamt (HPA) im Rahmen seiner Personaloffensive, den Quereinstieg für Interessierte ohne oder mit nicht passendem Ausbildungs- oder Studienabschluss zu erleichtern. Laut Entgeltordnung zum TVöD im Arbeitgeberverband Baden-Württemberg sind solche Bewerber*innen im Mittleren Dienst trotz passender Fähigkeiten bislang dauerhaft eine Entgeltgruppe niedriger einzugruppieren. Um das zu ändern, will die Stadt Freiburg in Zukunft teilweise von den Vorgaben des Kommunalen Arbeitgeberverbands abweichen. Anstelle der bisherigen Ausbildungs- und Prüfungspflicht soll künftig die erworbene Berufserfahrung maßgeblich für eine Einstellung sein. Konkret ist vorgesehen: Bewerber*innen ohne abgeschlossene Ausbildung oder Studium, die vier Jahre Berufserfahrung im ausgeschriebenen Bereich haben, werden direkt entsprechend der Stellenbewertung eingruppiert. Wer über eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium verfügt, die nicht zur Stelle passen, aber zwei Jahre entsprechende Berufserfahrung mitbringt, wird ebenfalls unmittelbar bewertungsentsprechend eingruppiert.

Die Verwaltung erhofft sich, durch diese Flexibilisierung mehr Bewerber*innen anzusprechen und als Mitarbeitende gewinnen zu können. Den Dienststellen steht es jedoch weiterhin frei, im Anforderungsprofil bestimmte für die Tätigkeit erforderliche Qualifikationen zu verlangen. Nachdem der Gemeinderat dem Konzept nun zugestimmt hat, wird das HPA auch intern prüfen, welche Beschäftigten auf dieser Grundlage höhergruppiert werden können. Das betrifft voraussichtlich einige wenige, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt entsprechend mehr auf dem Gehaltszettel haben werden.

Abstimmung

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6 | Mehrausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe

Die Verwaltung informierte den Gemeinderat über den aktuellen Stand in der Kinder- und Jugendhilfe und gab ihm einen Ausblick für dieses und das kommenden Jahr. Dabei zeigt sich, dass die Stadt 2024 im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe deutlich mehr Geld ausgegeben hat als geplant: Es fehlen rund 13,6 Millionen Euro im Haushalt. Die Gründe: Weniger Einnahmen und deutlich höhere Ausgaben für notwendige Hilfen. Für 2025 zeigt sich: Die Fallzahlen steigen weiter. Besonders teuer sind Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche mit hohem Unterstützungsbedarf betreffen – etwa in der stationären Unterbringung, bei psychischen Erkrankungen oder bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Immer öfter brauchen jüngere Kinder intensive Betreuung über lange Zeiträume. Ab 2026 tritt dann das Ganztagsförderungsgesetz in Kraft. Viele Kinder, die bisher vormittags Schulbegleitung hatten, werden auch nachmittags Unterstützung brauchen – teilweise von mehreren Fachkräften. Gleichzeitig fehlen dem Jugendamt qualifizierte Fachkräfte. Viele Stellen bleiben unbesetzt, die Belastung für die vorhandenen Mitarbeiter*innen steigt. Besonders kritisch: Erfahrene Kräfte gehen bald in Rente, Nachwuchs fehlt. Die Stadt rechnet damit, dass sich die Lage in den kommenden Jahren weiter zuspitzt – sowohl finanziell als auch personell.

7 | Von der "Jugendbegegnungsstätte" zum "Kinder- und Jugendtreff"

Der Trägerverein der Jugendbegegnungsstätte Freiburg-Haslach e.V. will seine Satzung aus den 1980er-Jahren modernisieren und sich künftig "Kinder- und Jugendtreff Freiburg-Haslach e.V." nennen. Der neue Name soll widerspiegeln, dass das Angebot längst auch Kinder anspricht. Zudem soll der Vorstand künftig aus mindestens fünf statt elf Mitgliedern bestehen, ohne feste Zusammensetzung. Die bisher vorgeschriebene Beteiligung eines/einer städtischen Vertreter*in im Vorstand wird gestrichen, da keine städtischen Angestellten mehr in der Einrichtung arbeiten, und Abstimmungen sollen einfacher werden: Mitglieder können nun auch schriftlich abstimmen, wenn Entscheidungen vorab angekündigt sind. Zudem wird der Vereinszweck klarer am Kinder- und Jugendhilfegesetz ausgerichtet. Ein Kinderschutzkonzept, Datenschutzregeln und regelmäßige Kassenprüfungen werden verpflichtend. Im Falle einer Auflösung geht das Vereinsvermögen nicht mehr an die Stadt, sondern an einen neuen Träger. Künftig können Satzungsänderungen ausschließlich durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden – ohne Zustimmung des Gemeinderats. Die neue Satzung soll rückwirkend zum 1. Juli 2025 gelten. Der Gemeinderat schloss sich der Zustimmung seitens der Verwaltung an und stimmte für die vorgeschlagenen Änderungen.

Abstimmung

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8 | Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen, zunächst ab Klasse 1. Jetzt hat die Verwaltung dem Gemeinderat vorgestellt, wie sie diesen Anspruch erfüllen will – und wie der derzeitige Stand in Sachen Ganztagsbetreuung ist. Die gute Nachricht vorweg: Durch den kontinuierlichen Ausbau der Schulkindbetreuung in den vergangenen Jahren bestehen an allen 30 öffentlichen Grundschulen grundsätzlich geeignete Strukturen, den Rechtsanspruch zu gewährleisten.

Allerdings ist es aufgrund des Fachkräftemangels schon jetzt nicht möglich, alle Nachfragen umfassend zu befriedigen. Aktuell gibt es insgesamt 4665 Betreuungsplätze; damit steht rund 80 Prozent der Schulkinder an den öffentlichen Grundschulen ein Betreuungsplatz zur Verfügung – nicht immer jedoch im von den Eltern gewünschten zeitlichen Umfang.
Die Verwaltung geht davon aus, dass auch zukünftig nicht alle Kinder den vollen Umfang der Ganztagsbetreuung ausnutzen werden. Dennoch wird bis zum Schuljahr 2029/2030 ein Ausbaubedarf von 500 bis 800 Plätzen prognostiziert, allerdings sehr unterschiedlich über das Stadtgebiet verteilt. Den größten Bedarf gibt es voraussichtlich an der Hebelschule im Stühlinger, da in deren Einzugsgebiet mit Metzgergrün und Klein­eschholz viel neuer Wohnraum für Familien entsteht. Immerhin: als ehemalige Volks- und spätere Werkrealschule sind dort die räumlichen Voraussetzungen vergleichsweise gut. Die Schaffung weiterer Betreuungsplätze erfordert aber überall zusätzliches Personal und an einigen Standorten auch Erweiterungen oder zumindest Optimierungen der heutigen Raumnutzungen und -zuschnitte.
Neben dem ohnehin notwendigen Ausbau der Schulkind- und Ferienbetreuung sieht der Gemeinderat genau wie die Verwaltung die Umwandlung heutiger Halbtagsschulen zu Ganztagsschulen als wichtiges Instrument – nicht nur zur Erfüllung des Rechtsanspruchs, sondern auch aus pädagogischer Sicht, wie Grünen-Stadträtin Petra Himmelspach-Haas erläuterte. Nur die gebundene Ganztagsschule erlaube es, den Tagesablauf so zu strukturieren, dass sich Lern -und Erholungsphasen abwechselten. Das eröffne "Chancen für mehr Chancengleichheit" und sorge so für mehr Bildungsgerechtigkeit. Was die räumliche Situation betrifft, wünschte sie sich kreative Lösungen, beispielsweise in der Nachbarschaft oder als mobile Mensabusse – in jedem Fall sei "gutes Mittagessen eine Voraussetzung für eine funktionierenden Ganztagsschule".
SPD-Kollegin Viviane Sigg forderte, den "Rechtsanspruch mit Qualität" zu füllen. "Ganztagsschule braucht Räume, Menschen und Mensen" und müsse zum "neuen Normal" werden. Dafür forderte sie eine gesamtstädtische Strategie. Emriye Gül von Eine Stadt für alle sieht im Rechtsanspruch einen "bedeutenden Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit", aber auch große Herausforderungen für Länder und Kommunen. Sie forderte "Mut zur pragmatischen Umsetzung" und setzt dabei auf "§Dialog, Partnerschaft und gemeinsame Lösungen".
Katrin Kern (CDU) betonte, wie "wichtig eine zuverlässige Betreuung für Eltern" sei, mahnte aber auch, beim Ausbau die Kosten im Blick zu behalten – ein Punkt, der auch Sascha Fiek von der FDP/BfF-Fraktion umtreibt: Der Ausbau sei eine "Herkulesaufgabe". Gleichwohl sehe seine Fraktion die Vorzüge der gebundenen Ganztagsschule.
Dem konnte sich Petra Zimmermann von den Freien Wählern nicht vorbehaltlos anschließen. Die Ortsvorsteherin Waltershofens verwies auf die schwierige Situation in den Vereinen, deren Angebote Kinder schlecht wahrnehmen könnten, wenn sie auf eine Ganztagsschule gingen. Sie forderte, ein bisschen zu differenzieren: "Gebundene Ganztagsschulen brauchen wir nicht in der ganzen Stadt."
Schulbürgermeisterin Christine Buchheit hielt dem entgegen, dass das Halbtagsschulsystem in Deutschland international eine Ausnahme sei. "Wir haben großen Nachholbedarf!" Außerdem gebe es Ganztagsschulen mit verschiedenen Modellen – von drei Tagen à sieben Stunden bis zu acht Stunden an fünf Tagen – die Stadtverwaltung selbst empfiehlt das Modell "4 mal 8". Klar sei aber: "Wir sind nicht am Ende der Diskussion, sondern ganz am Anfang."
Im Herbst sollen die konkreten Umsetzungsschritte in die politischen Gremien eingebracht werden. Nach ausführlicher Diskussion stimmte der Rat der städtischen Vorlage zu – ergänzt um die Vorschläge aus einem interfraktionellen Antrag, der mehrheitlich angenommen wurde: Die Verwaltung wird Gespräche mit allen Schulen führen, mit dem Ziel, weitere Grundschulen im gesamten Stadtgebiet zu gebundenen Ganztagsschulen umzuwandeln. Über den Stand des Ausbaus wird sie den Gemeinderat jährlich informieren. Darüber hinaus soll das Freiburger Bildungsmanagement einen Fachtag zum Thema "Ganztag als Chance" organisieren, möglichst in Kooperation mit dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung.

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9 | Gemeinschaftsschulen mit neuen Namen

Freiburg startet mit zwei neuen Gemeinschaftsschulen ins neue Schuljahr 2025/26. Sowohl die Emil-Thoma-Realschule in der Wiehre, als auch die Wentzinger-Realschule im Stadtteil Mooswald werden nach den Sommerferien den Schulbetrieb mit neuer Ausrichtung aufnehmen. Um das auch nach außen sichtbar zu machen, möchten sich beide Schulen umbenennen. Während es der künftigen Wentzinger-Gemeinschaftsschule wichtig ist, mit der Beibehaltung des Schulnamens die Verbundenheit zum benachbarten, gleichnamigen Gymnasium zu betonen, will die Emil-Thoma-Realschule mit der Umbenennung in Sternwaldschule ihren Neustart mit einem neuen Namen deutlich machen. Pate ist der Sternwald in direkter Nachbarschaft. Er sei nicht nur ein beliebtes Naherholungsgebiet bei Groß und Klein, sondern stehe auch für Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Gemeinschaft – und damit für Werte, die die neue Schule in ihrem Curriculum widerspiegeln möchte, so die Begründung. Diesen Vorschlägen folgte der Gemeinderat mit großer Mehrheit.

Abstimmung

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10 | Schiedsvereinbarung zur Rückgabe von NS-Raubkunst

Kunstwerke, die unter dem NS-Regime entzogen wurden, müssen nach den "Washingtoner Prinzipien von 1998" sowie der "Gemeinsamen Erklärung von 1999" von Deutschland identifiziert und zurückgegeben werden. Die dafür 2003 gegründete "Beratende Kommission NS-Raubgut" stieß jedoch auf Kritik, da ihre Empfehlungen nicht rechtsverbindlich waren. Daher wird sie nun durch eine rechtssichere Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt, die einseitig angerufen werden kann.

Diese neue Schiedsgerichtsbarkeit, deren Einrichtung Bund, Länder und Kommunen am 13. März 2024 beschlossen, bildet eine Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Sie ersetzt das bisherige Empfehlungsprinzip und gewährleistet Rechtsverbindlichkeit. Das Schiedsgericht entscheidet auf Grundlage einer Schiedsordnung und eines verbindlichen Bewertungsrahmens über Kulturgüter, die zwischen 1933 und 1945 aufgrund von Verfolgung verloren gingen und sich in Deutschland befinden. Die Schiedsstelle wird beim Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste (DZK) angesiedelt. Ein Schiedsgericht besteht aus fünf Schiedsrichter*innen, deren Entscheidungen wie rechtskräftige Gerichtsurteile bindend und nur eingeschränkt überprüfbar sind. Der Bewertungsrahmen schafft klare, rechtlich verbindliche Regeln für Restitutionsansprüche, erleichtert die Beweisführung für Antragsberechtigte und priorisiert die Rückgabe des Kulturguts.
Um das Schiedsverfahren rechtlich bindend zu machen, muss zwischen den Parteien eine Schiedsvereinbarung geschlossen werden. Die Stadt Freiburg wird ein „stehendes Angebot“ zum Abschluss einer solchen Vereinbarung abgeben. Damit verpflichtet sie sich, ein Schiedsverfahren zu führen und die Entscheidung des Schiedsgerichts anzuerkennen. Dieses Angebot ist unwiderruflich und wird auf der Website der Schiedsstelle veröffentlicht. Die Kosten des Schiedsgerichts sind für die Parteien kostenfrei und werden vom Bund, später von Bund und Ländern, getragen.
Die Stadt Freiburg hat bereits Provenienzforschung betrieben und einen Restitutionsfall gütlich geregelt. Mit der neuen Schiedsgerichtsbarkeit ergeben sich jedoch Änderungen: Künftig müssen auch Werke aus Privatbesitz, die nach 1933 ins Museum gelangten, sowie Skulpturen neu oder erneut geprüft werden. Es wird erwartet, dass verstärkt Restitutionsforderungen an die Stadt herangetragen werden. Die Abgabe des „stehenden Angebots“ soll die Ernsthaftigkeit der Stadt in der Provenienzforschung und Restitution unterstreichen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, das „stehende Angebot“ anzunehmen. Dies dokumentiert die Absicht zur Provenienzforschung und Restitution von NS-Raubkunst und entspricht der Haltung vieler anderer kommunaler Museen. Der Gemeinderat stellte sich einstimmig hinter diesen Vorstoß.

Weitere Infos: museen.freiburg.de

Abstimmung

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11 | Neue*r Generalmusikdirektor*in am Theater Freiburg gesucht

Da Generalmusikdirektor André de Ridder Freiburg im August 2027 wegen eines neuen Engagements in London verlassen wird, sucht das Theater Freiburg zur Spielzeit 2027/28 eine*n neue*n Generalmusikdirektor*in. Für die Neubesetzung der Stelle ist ein zweistufiges Auswahlverfahren vorgesehen: Zunächst sichtet eine zehnköpfige Fachkommission die Bewerbungen, führt erste Vorstellungsgespräche und schlägt der Findungskommission drei Bewerber*innen vor. Die Findungskommission gibt dann – nach weiteren Gesprächen sowie Dirigaten - eine Empfehlung an den Gemeinderat ab. Dieser entscheidet spätestens Ende Mai/Anfang Juni 2026 über die Neubesetzung. Dieser Verfahrensablauf wurde einstimmig vom Gemeinderat angenommen.

Weitere Infos: theater.freiburg.de

Abstimmung

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12 | Weniger Bürokratie beim Sozialticket

Seit 2016 gibt es in Freiburg ein Sozialticket für den ÖPNV. Sowohl die Regiokarte Basis als auch das 2x4-Fahrten-Ticket waren seither für Anspruchsberechtigte zum reduzierten Preis erhältlich. Die Differenz trägt die Stadt Freiburg. Mit der bundesweiten Einführung des Deutschlandtickets kam dieses 2023 als weitere Variante hinzu. 2025 wurde die Regiokarte Basis zu Gunsten eines stärker bezuschussten D-Tickets als Variante des Sozialtickets abgeschafft. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, Verwaltungsabläufe zu optimieren und zu digitalisieren. Außerdem sollte sie sicherstellen, dass auch Menschen ohne Konto weiterhin Zugang zu einem Sozialticket haben, da es das Deutschlandticket nur im Abo gibt, das per Bankeinzug bezahlt wird. 

Folgende Lösungen legte die Verwaltung dem Gemeinderat nun vor: Zukünftig soll die Berechtigung zum Kauf der vergünstigten Tickets nicht mehr gesondert beantragt werden. Stattdessen geben die Leistungsberechtigten direkt bei der VAG an, dass sie zum Erhalt des Sozialtickets berechtigt sind. Die Verwaltung prüft erst im Nachgang, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Hierdurch kann vollständig auf die Papiercoupons und einen gesonderten Antrag verzichtet werden. Sowohl die betroffenen Bürger*innen als auch die Mitarbeitenden der Verwaltung werden von unnötigen bürokratischen Prozessen befreit. Dafür wird das 2x4-Fahrtenticket aus dem Angebot genommen, da es nicht personalisiert wird und die Berechtigung im Nachgang deshalb nicht geprüft werden kann. Für Menschen ohne Konto wird die Möglichkeit geschaffen, über ausgewählte soziale Einrichtungen eine vergünstigte Regiokarte Basis erwerben zu können. Deren Preis liegt über dem Eigentanteil zum Deutschlandticket. Damit soll der Anreiz erhöht werden, ein eigenes Konto zu eröffnen und gleichzeitig sichergestellt werden, dass Abonnenten des Deutschlandtickets nicht benachteiligt sind gegenüber Inhaber*innen der bezuschussten Regiokarte, die sich monatlich neu für eine Ticketvariante entscheiden können. An diesem Punkt setzt der interfraktionelle Antrag von ESfA, FR4U, FL und Kultur/Inklusion an: Die Antragstellenden fordern darin, den Preis für die Regiokarte Basis an den des Deutschlandtickets anzunähern (die maximale Preisdifferenz soll bei 2 Euro liegen), was mehrheitlich vom Gemeinderat angenommen wurde. In einem weiteren Antrag forderten SPD/JF, CDU, FR4U, FL, Grüne und ESfA, die im Zuge der Verwaltungsoptimierung entfallenden Personalstellen nicht komplett einzusparen, sondern teilweise in die Wohngeldstelle zu übertragen, um dort die Bearbeitungszeiten von Anträgen zu verkürzen. Auch dafür fand sich im Rat eine Mehrheit. Ebenso für die Vorlage der Verwaltung, die einstimmig angenommen wurde und damit ab Oktober umgesetzt werden kann.

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13 | Neue Drehleiter für die Feuerwehr

Im Januar wurde bei einem Unfall eine Drehleiter der Feuerwehr Freiburg beschädigt. Zwar übernimmt die Versicherung die Reparatur, die dauert allerdings über ein Jahr. Deshalb sind derzeit nur noch zwei Drehleitern im Einsatz, davon eine auf einem älteren Reservefahrzeug, das zunehmend technische Probleme hat. Um die Wartezeit zu überbrücken, hat die Feuerwehr eine gebrauchte Drehleiter bestellt, die im August erwartet wird. Doch die Brandsicherheit muss langfristig gewährleistet und Ausfälle vermieden werden. Dafür braucht es eine neue Drehleiter. Deren Beschaffung wurde deshalb von 2027/2028 auf das Haushaltsjahr 2025 vorgezogen, die dafür notwendigen Mittel hat der Gemeinderat als "unaufschiebbare Anschaffung zur Gefahrenabwehr" einstimmig freigegeben.

Weitere Infos: feuerwehr-freiburg.de

Abstimmung

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14 | Jahresabschluss und Lagebericht für den Eigenbetrieb Neubau Verwaltungszentrum und Staudinger-Gesamtschule

Der Eigenbetrieb Neubau Verwaltungszentrum und Staudinger-Gesamtschule Freiburg (EVS) hat seinen Jahresabschluss 2023 vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Abschluss als ordnungsgemäß und richtig bestätigt, sodass keine Einwände gegen die Feststellung bestehen. Der EVS erzielte 2023 ein positives Ergebnis von 1.429.671 Euro, welches den Gewinnrücklagen zugeführt wird. Trotz eines hohen Finanzierungsbedarfs für Investitionen konnte ein Zahlungsmittelendbestand von 14.441.332 Euro gehalten werden, wenngleich der Bestand im Vergleich zum Vorjahr sank. Insgesamt beläuft sich das Gesamtvermögen auf über 131 Millionen Euro. Der Gemeinderat soll neben der Feststellung des Jahresabschlusses auch die Übertragung von über 32 Millionen Euro an gebundenen Mitteln ins Folgejahr genehmigen und die Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2023 entlasten. Beides erfolgte einstimmig.

Abstimmung

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15 | Baubeschluss für das Multifunktionsgebäude auf dem Güterbahnhofareal

Die Stadt plant den Bau eines neuen, fünfstöckigen Multifunktionsgebäudes an der Paul-Ehrlich-Straße 1 auf dem ehemaligen Güterbahnhofareal. Dieses Gebäude soll drei Hauptfunktionen erfüllen: Es wird einen Quartiersraum für bürgerschaftliches Engagement, einen Kinder- und Jugendtreff sowie Wohnungen für Geflüchtete beherbergen. Zusätzlich wird es einen öffentlichen Dachgarten geben, der für alle Bewohner*innen des Viertels zugänglich sein soll, sowie eine Tiefgarage. Die geschätzten Gesamtkosten für den Bau belaufen sich auf rund 16 Millionen Euro. Hinzu kommen etwa 300.000 Euro für die Ausstattung der Räumlichkeiten (Möbel, Küchen etc.) sowie jährliche Betriebskosten von rund 740.000 Euro, die unter anderem Instandhaltung, Wartung, Reinigung und Personal umfassen. Ein Teil der Baukosten, etwa 3,7 Millionen Euro, wird von der Aurelis Real Estate GmbH getragen, die sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags dazu verpflichtet hat. Der Gemeinderat hat dem Bau und den damit verbundenen Kosten zugestimmt. Baubeginn ist voraussichtlich Mitte 2026, die Fertigstellung ist für Mitte 2028 geplant.

Das Gebäude wird in Holz-Massiv-Bauweise errichtet, wobei die Treppenhäuser aus Beton bestehen. Es wird moderne Energiestandards erfüllen (Passivhausstandard für Gemeinschaftsbereiche, Effizienzhausstandard 40 für Wohnungen) und eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zur Stromerzeugung nutzen. Die zwölf geplanten Wohnungen in der zweiten und dritten Etage sind für bis zu 72 Geflüchtete in Familiengröße vorgesehen und sollen dauerhaft von der Stadt betrieben werden, um eine bessere Integration zu ermöglichen. Um das Zusammenleben der verschiedenen Nutzer*innengruppen – Quartiersbewohner*innen, Kinder, Jugendliche und Geflüchtete – harmonisch zu gestalten, wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die auch nach Fertigstellung des Gebäudes regelmäßige Treffen abhalten wird, um mögliche Konflikte zu lösen und die Nutzung zu optimieren. Für den Sportplatz und den Dachgarten sind bestimmte Nutzungszeiten und Regeln vorgesehen, ähnlich denen für öffentliche Grünanlagen.
Nachdem Stadtrat Stasch (FDP/BfF) auf die hohen Kosten hingewiesen und die Wirtschaftlichkeit des Gebäudes angemahnt hatte, wurde der Baubeschluss mit großer Mehrheit angenommen.

Weitere Infos: Vorhabenliste

Abstimmung

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16 | Barrierefreiheit von Jugendhäusern

Der vorgelegte Bericht zum Zustand der 18 städtischen Jugendhäuser in Freiburg zeigt einen vielfältigen Stand. Viele Einrichtungen befinden sich bereits in guten, teils barrierefreien Gebäuden (z.B. Haus der Jugend, Kinder- & Jugendhaus Hochdorf). Andere werden aktuell saniert oder barrierefrei umgebaut (z.B. Haus der Begegnung, Jugendzentrum JATZ Zähringen). Größere Investitionen und umfassende Maßnahmen zur Barrierefreiheit, wie der Einbau von Aufzügen, werden im Rahmen der Haushaltsplanung realisiert, während Neubauten von Anfang an barrierefrei konzipiert werden. Historische Gebäude stellen hierbei oft die größte Herausforderung dar. Es gibt jedoch weiterhin Jugendhäuser mit Einschränkungen oder Sanierungsbedarf, wie das JuKS St. Georgen oder der Jugendtreff Brühl-Beurbarung. Für einige Standorte wie Munzingen und Waltershofen sind Neubauten geplant. Insgesamt wird die Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit kontinuierlich verbessert, um den Anforderungen und der Barrierefreiheit gerecht zu werden.

Weitere Infos: Kinder- und Jugendtreffs

17 | Vermarktungskonzept für Dietenbach

Als "Highlight der heutigen Sitzung" legte Oberbürgermeister Martin Horn dem Gemeinderat die Vermarktungskonzeption für den neuen Stadtteil Dietenbach vor. Eineinhalb Jahre nach dem offiziellen Spatenstich werden damit die rund 107 Grundstücke im ersten Bauabschnitt zum Festpreis im Rahmen einer Konzeptvergabe vergeben. Dabei erhalten nicht die Meistbietenden ein Grundstück, sondern die Bewerber*innen mit solchen Konzepten, die sich in ökologischer, sozialer und städtebaulicher Hinsicht an den Entwicklungszielen für Dietenbach orientieren. Bewerben können sich alle Interessierten, von klassischen Wohnungsbaugesellschaften, Baugenossenschaften und Bauträger*innen über Unternehmen mit Bedarf für Mitarbeitende, Stiftungen, bis hin zu privaten Akteur*innen wie Familien, Genossenschaften und andere Formen gemeinschaftlicher Wohnprojekte. Baubürgermeister Martin Haag startet zuversichtlich in die Vermarktungsphase: "Mein Eindruck ist: Die Bürgerinnen und Bürger freuen sich auf diesen Stadtteil." Die Bewertung der eingereichten Bewerbungen erfolgt vergleichend durch ein Gremium, das sich aus Vertreter*innen des Gemeinderats, der Verwaltung, des Bürgervereins Rieselfeld sowie der Architektenkammer zusammensetzt. Die dort erarbeiteten Vergabeempfehlungen werden dem Gemeinderat abschließend zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Ausschreibung für die Grundstücke erfolgt im ersten Quartal 2026 über eine digitale Vergabeplattform. "Wir brauchen jetzt Mutige, die sich darauf einlassen. Und wir freuen uns darauf, mit Rückendeckung in die Zukunft zu marschieren", so OB Horn. Die Voraussetzung dafür schuf der Gemeinderat mit seinem klaren Votum: Mit nur zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung stimmte er dem Vermarktungskonzept zu.

Abstimmung

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18 | Optionen für Alteigentümer*innen im Baugebiet Dietenbach

Die Stadt bietet bestimmten ehemaligen Grundstückseigentümer*innen im Entwicklungsgebiet Dietenbach die Möglichkeit, Grundstücke im Rahmen eines Optionsvertrags zurückzuerwerben. Dies geschieht, um einerseits Rechtssicherheit nach dem Erwerb der Flächen durch die Stadt zu schaffen und andererseits die Gleichbehandlung von Alteigentümer*innen mit speziellen Vertragsklauseln zu gewährleisten.

Es handelt sich um eine Freiburger Familie mit Erfahrung im Holzbau, die beabsichtigt, auf den erworbenen Parzellen Mietwohnungen zu errichten und dauerhaft zu halten, wobei 50 Prozent der Wohnungen gefördert werden sollen. Die Stadt hat dafür spezifische Grundstücke in den Baufeldern 1.19 und 1.24 ausgewählt, die sich aufgrund ihrer Größe und Lage gut eignen.
Das Optionsrecht ist nicht übertragbar (außer auf eng verwandte juristische Personen) und der Ablauf der Optionsannahme ist an die allgemeinen Verfahren der Konzeptvergabe für das Baugebiet angepasst. Der Grundstückspreis wird sich am Verkehrswert orientieren, und die Käufer verpflichten sich, die Ziele der städtebaulichen Entwicklung, insbesondere die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, einzuhalten. Dem stimmte der Gemeinderat mehrheitlich zu.

Abstimmung

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19 | Bebauungsplan Stadtbahnverlängerung Littenweiler

Der Freiburger Gemeinderat hat die 1. Änderung des Bebauungsplans "Stadtbahnverlängerung Littenweiler" einstimmig beschlossen. Damit rückt der Bau der seit langem geplanten Stadtbahnlinie näher, die die Anbindung des Freiburger Ostens verbessern soll. Die Überarbeitung des Bebauungsplans beinhaltet Rückmeldungen aus der Bürgerbeteiligung und die Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen, wie Baumpflanzungen in der Elsässer Straße. Die Inbetriebnahme der Stadtbahnverlängerung Littenweiler ist für Ende des ersten Quartals 2030 vorgesehen. Wesentliche Punkte der Planung sind:

  • Bahnübergänge: An drei Stellen sind Anpassungen oder neue Übergänge über die Höllentalbahn vorgesehen. Besonders die neuen Übergänge für Fußgänger*innen und Radfahrende sind entscheidend für die Akzeptanz der Linie.
  • Mobilität am Kappler Knoten: Hier entsteht ein Park+Ride-Parkhaus (ca. 350 bis 370 Stellplätze) und ein umfassender Mobilitätspunkt, der verschiedene Verkehrsmittel verknüpft.
  • Koordinierung: Der Bau wird eng mit der Sanierung der Kappler Straße und des B31-Tunnels abgestimmt.
  • Umwelt- und Lärmschutz: Maßnahmen zum Lärm- und Erschütterungsschutz sind geplant.

Weitere Infos: Vorhabenliste

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Veröffentlicht am 16. Juli 2025