Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DS-GVO

zur Anmeldung einer Veranstaltung im Rahmen der Woche der Inklusion 2026

Behörde
Stadt Freiburg i.Br.
Soziale Stadtentwicklung
Koordinationsstelle Inklusion
Rathausplatz 2-4, 79098 Freiburg

Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO
Oberbürgermeister Martin Horn
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg i.Br.
E-Mail: inklusion@freiburg.de

Kontakt Behördliche*r Datenschutzbeauftragte*r
Stadt Freiburg i.Br.
Behördliche*r Datenschutzbeauftragte*r
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg i.Br.
E-Mail: datenschutz@stadt.freiburg.de

Zweck(e) der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage
Die personenbezogenen Daten werden mit Ihrem Einverständnis erhoben. Ihre Daten werden nur dazu genutzt, um die Veranstaltung im Rahmen der Woche der Inklusion zu planen und zu koordinieren.

Geplante Speicherungsdauer
Die Daten werden ab sofort bis zum Ende der Woche der Inklusion am 10. Mai 2026 gespeichert. Sie können sich aber jederzeit an uns wenden (z.B. per Mail an inklusion@freiburg.de), wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wünschen.

Empfänger*innen oder Kategorie von Empfänger*innen der Daten (Stellen, denen die Daten offengelegt werden)
Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nicht.

Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Freiburg i.Br. Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde für die Stadt Freiburg i.Br.: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, post-stelle@lfdi.bwl.de 

Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung
Sie sind nicht verpflichtet, zum oben genannten Zweck personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen. Bei Nicht-Angabe kann Ihre Veranstaltung allerdings nicht im Rahmen der Woche der Inklusion eingeplant werden.