Genderhinweis in Leichter Sprache

Wir sind alle verschieden.
Das ist auch bei unserem Geschlecht so:
· Es gibt Frauen.
· Und es gibt Männer.
· Und es gibt noch andere Geschlechter.

Dieser Text ist nur in männlicher Sprache geschrieben.
Zum Beispiel: im Text steht nur das Wort Migranten.
Eigentlich müsste man schreiben:
· Migrantinnen und Migranten oder
· Migrant*innen

Das * steht für alle anderen Geschlechter.
Wir schreiben nur Migranten,
weil man den Text so leichter lesen kann.
Wir wollen damit niemanden verletzen.
Alle Menschen sind gleich wichtig.

Regeln in der Stadt Freiburg
zur Unterstützung von ehren-amtlichen Gruppen,
die Menschen aus anderen Ländern helfen.

Einleitung oder Präambel
Eine Präambel steht am Anfang von einem Text.
Präambel bedeutet Einleitung.
Eine Präambel ist eine Erklärung in einem Text.
In der Präambel steht:
Warum ist der Text da.
Und um was geht es im Text.

In Freiburg leben viele Migranten.
Migranten sind nicht in Deutschland geboren.
Migranten kommen aus anderen Ländern.
Migranten sind zum Beispiel Flüchtlinge.

In Freiburg gibt es ein Amt für Migration und Integration.
Das ist schwere Sprache und bedeutet:
Das Amt hilft Migranten und will sie integrieren.
Integrieren bedeutet:
Menschen aus anderen Ländern
sollen sich in Freiburg gut einleben können.
Sie sollen zur Gemeinschaft von allen Menschen dazugehören.

Das Amt hilft ihnen zum Beispiel bei der Suche nach:
- einer Wohnung
- einer Arbeit
- Schulen für die Kinder
- Deutsch-Kursen
In Freiburg gibt es auch viele Gruppen,
die sich ehren-amtlich um Menschen aus anderen Ländern kümmern.
Ehren-amtlich bedeutet: Menschen helfen anderen Menschen.

Ehren-amtliche bekommen für diese Hilfe kein Geld.
Die Ehren-amtlichen arbeiten in Gruppen zusammen.
Sie helfen zum Beispiel:
- Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten mussten
- Menschen, die in Deutschland Arbeit suchen und die hier leben wollen

Sie helfen zum Beispiel beim Deutsch lernen.
Oder Sie gehen mit Ihnen zu Ämtern.
Oder helfen Ihren Kindern bei den Hausaufgaben.
Die Stadt Freiburg freut sich über die Arbeit von diesen Gruppen.
Und die Stadt unterstützt die Arbeit von den Gruppen.
Das Ziel ist: Alle Menschen in Freiburg sollen gut zusammen-leben.

1. Was tut die Stadt für die ehren-amtlichen Gruppen?
Das Amt
- berät die Gruppen
- unterstützt die Gruppen bei Veranstaltungen
- bezahlt ihre Projekte

Ein Projekt kann zum Beispiel sein:
- zusammen mit Menschen aus anderen Ländern kochen
- mit ihnen Deutsch lernen
- sie zum Arzt begleiten

Dabei muss das Amt sich an Regeln halten.
In den Regeln steht,
für welche Projekte ehren-amtliche Gruppen Geld bekommen können.
Über das Geld entscheiden der Gemeinde-Rat und das Amt.
Der Gemeinde-Rat ist eine Versammlung.
Dort wird zum Beispiel über Probleme in der Stadt gesprochen.
Die Menschen, die in Freiburg leben, wählen den Gemeinde-Rat.

Die ehren-amtlichen Gruppen können einen Antrag beim Amt stellen.
Dann bekommen Sie vielleicht finanzielle Unterstützung vom Amt.
Das bedeutet: sie können Geld für ihr Projekt bekommen.
Welche Regeln es dafür gibt, steht hier im weiteren Text.

1.2. Wer kann einen Antrag auf Unterstützung stellen?
Gruppen, die ein gutes Zusammen-leben aller Menschen wollen.
Die Gruppen müssen schon 1 Jahr lang zusammen-arbeiten.
Die Gruppen müssen in Freiburg arbeiten.
Es dürfen keine Einzel-Personen sein.

1.3. Für welche Projekte kann ein Antrag auf Unterstützung gestellt
werden?
Für Projekte, die für ein gutes Zusammen-leben
von allen Menschen in Freiburg sind.
Für Hilfen, die Menschen aus anderen Ländern
zu mehr Selbständigkeit verhelfen.
Für welche Projekte kann kein Antrag auf Unterstützung gestellt
werden?
Für alle Kosten von Gruppen die immer anfallen,
zum Beispiel Miete und Strom-Kosten.
Für Kosten, die von anderen Stellen bezahlt werden könnten.
Gruppen müssen einen Antrag stellen bevor sie mit dem Projekt
beginnen.
Das Projekt muss in Freiburg stattfinden.

1.4. Wofür gibt es Geld?
Zum Beispiel für einen Referenten.
Referenten wissen viel zu einem bestimmten Thema.
Sie halten Vorträge vor Leuten.
Dafür bekommen sie Geld.
Sie bekommen auch Geld für ein Hotel und den Fahrschein,
wenn sie aus einer anderen Stadt kommen.
Ausgaben für Referenten
müssen vorher mit dem Amt besprochen werden.

Es gibt auch Geld:
- für Plakate, Werbe-Briefe oder Anzeigen in Zeitungen oder im Internet
- für die Miete von großen Räumen für Veranstaltungen
- für Büro-Sachen wie zum Beispiel Ordner
- für Veranstaltungen zum Beispiel: Feste, Besprechungen,
- für Weiter-Bildung
- für Fahrt-Kosten von Ehren-amtlichen

Es gibt kein Geld:
- für fest-angestellte Mitarbeiter von Gruppen
- für neue Computer oder Drucker
- für die Miete der Gruppen-Räume
- für alkoholische Getränke

2. Art, Umfang und Dauer der Förderung
Hier geht es darum:
- Wie wird gefördert?
- Wieviel Geld kann beantragt werden?
- Wie lange werden die Gruppen gefördert?

2.1. Wie werden die Projekte gefördert?
Das Amt fördert Einzel-Projekte.
Das bedeutet:
Die Gruppen bekommen Geld für ein bestimmtes Projekt.
Und die Förderung wird für einen bestimmten Zeitraum genehmigt.

2.2. Wieviel Geld kann beantragt werden?
Jedes Kalender-Jahr können die Gruppen
maximal 2-tausend Euro beantragen.
Jede Gruppe kann höchstens die 2-tausend Euro
Förder-Geld bekommen.

Mehr Geld kann ausnahmsweise beantragt werden:
- Wenn es gute Gründe gibt
- Wenn mehrere Gruppen zusammen Projekte machen
Jede Gruppe muss selbst Geld für das Projekt verdienen.
Zum Beispiel:
Ein Projekt kostet 1000-Euro
10 Prozent müssen von der Gruppe kommen.
10 Prozent von 1000-Euro sind 100-Euro.
Also muss die Gruppe selber 100-Euro dazu zahlen.
Die 10 Prozent kann zum Beispiel
- Arbeit von Ehren-amtlichen sein oder
- Spenden für das Projekt
Pro Jahr kann jede Gruppe höchstens 2 Anträge auf Förderung stellen.

2.3. Wie lange können die Gruppen Förder-Geld bekommen?
Eine Förderung dauert so lange, wie das Projekt geht.
Eine Zusage auf eine Förderung gilt dann für 1 Jahr.
Beginn vom Projekt und Ende vom Projekt
sollen am besten im gleichen Jahr liegen.
Manchmal dauern die Projekte länger.
Dann müssen die Gruppen ein Antrag auf Verlängerung stellen.
Und Sie müssen einen Bericht abgeben.
Dort soll stehen, wie das Projekt gelaufen ist.
Bis zum 31. Oktober:
- muss der Bericht abgegeben werden.
- muss der Antrag auf Verlängerung gestellt werden

3. Wie ist der Ablauf auf dem Amt?
Hier geht es darum:
- Wie können die Gruppen einen Antrag auf Förderung stellen?
- Wie wird entschieden, ob die Gruppen Förder-Geld bekommen?

3.1. Wie können die Gruppen einen Antrag auf Förderung stellen?
Wer Förder-Geld für ein Projekt will,
muss ein Antrags-Formular ausfüllen.
Antrags-Formulare sind Papiere mit Fragen vom Amt.
Die Papiere gibt es auf der Internet-Seite von der Stadt Freiburg.
Oder per Mail vom Amt für Migration und Integration.
Anträge können immer gestellt werden.
Aber: sie müssen mindestens 6 Wochen vor dem Beginn
vom Projekt gestellt werden.
Der Antrag muss ganz ausgefüllt werden.
Besonders wichtig ist:
- Eine genaue Beschreibung vom Projekt
- Wieviel Geld braucht die Gruppe für das Projekt
- Wieviel Geld ist für die einzelnen Dinge geplant
Hat die Gruppe auch andere Stellen nach Geld gefragt?
Hat eine andere Stelle schon Geld versprochen?
Dann muss das auch im Antrag stehen und bewiesen werden.

3.2. Wie wird entschieden, ob die Gruppen Förder-Geld bekommen?
Die Entscheidung trifft das Amt für Migration und Integration
von der Stadt Freiburg.
Die Zusage bekommen die Gruppen schriftlich.
Besonders wichtig ist:
- dass das Projekt in der angegebenen Zeit und
mit dem vorhandenen Geld erfolgreich ist.
Allgemein gilt:
Geld gibt es nur, wenn niemand sonst das Projekt bezahlt.
Und Förder-Geld wird nur gezahlt:
wenn die Stadt Geld für das Projekt hat.

Über eine Zusage oder Absage entscheidet das Amt
innerhalb von 4 Wochen.
Entschieden wird in der Reihenfolge
in der die Anträge beim Amt ankommen.

4. Verwendungs-Nachweis und Förder-Geld-Auszahlung
Das Amt für Migration und Integration
braucht von den Gruppen einen Verwendungs-Nachweis.
Das heißt: das Amt möchte wissen, wofür das Geld ausgegeben wurde.
Dafür gibt es ein Formular, das ausgefüllt und abgegeben werden muss.
Dazu muss die Gruppe eine Kosten-Abrechnung abgeben.
Dafür braucht das Amt die Original-Belege.

Original-Belege sind Rechnungen oder Kassen-Zettel.
Darauf steht, für was das Geld ausgegeben wurde.
Und wieviel die Sachen gekostet haben.
Verwendungs-Nachweis und Kosten-Abrechnung müssen
spätestens 6 Wochen nach Ende vom Projekt beim Amt sein.
Allgemein gilt:
Förder-Geld gibt es nur für anerkannte Kosten nach Zusage vom Amt.
Förder-Geld gibt es erst am Ende von einem Projekt.
Und wenn das Amt den Verwendungs-Nachweis geprüft hat.
Das bedeutet: die Gruppe muss erstmal selbst das Geld ausgeben.
Aber sie bekommt das Geld dann nach dem Projekt
und nach der Prüfung vom Amt zurück.
Das Förder-Geld muss gut überlegt und sparsam eingesetzt werden.

Dieser Text wurde von Gabriele Hartmann und Hannah Speth vom Forum Leichte Sprache nach den
Kriterien von Inclusion Europe in Leichte Sprache übersetzt und von Natalie Friedrichs und Selina
Kech geprüft.

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