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Leistungen

Überschreitung des Termins zur fälligen Hauptuntersuchung

Eine Beanstandung erfolgt, wenn der Termin zur Hauptuntersuchung um 2 Monate oder mehr überschritten wird.

Voraussetzungen

Eine Beanstandung erfolgt, wenn der Termin zur Hauptuntersuchung um 2 Monate oder mehr überschritten wird.

Verfahrensablauf

Bei einer Überschreitung der fälligen Hauptuntersuchung wird zusätzlich zu dem Ordnungswidrigkeitenverfahren vom Gemeindevollzugsdienst ein Mängelbericht an die zuständige Zulassungsbehörde gesandt. Der Halter muss der Zulassungsbehörde den Nachweis über die neue HU erbringen. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren wird nicht aufgrund des Nachweises eingestellt. Das Verfahren bei der Bußgeldbehörde wird durch Bezahlung abgeschlossen.

Fristen

Die Verwarnung ist innerhalb einer Woche nach Erhalt zu bezahlen.

Die Bezahlung des Bußgeldbescheides ist innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft fällig.

Erforderliche Unterlagen

Verwarnung/ Anhörung

Kosten

Die Geldbuße für diesen Verstoß können Sie dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog entnehmen.

Rechtsgrundlage

§§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat

Freigabevermerk

 Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den zugehörigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 21.01.2016 freigegeben.

Es ist nicht immer leicht, die richtige Anlaufstelle in der Stadtverwaltung zu finden und herauszufinden, auf welche Leistungen man Anspruch hat. Die Sozialberatung bietet hier konkrete Unterstützung. Sie informiert über mögliche Leistungen und hilft bei Anträgen und steht auch bei Fragen zur Existenzsicherung oder zu Leistungen der Pflege beratend zur Seite.

Das Angebot wendet sich konkret an Familien, Alleinerziehende und Senior*innen mit geringem Einkommen oder mit Anspruch auf Transferleistungen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.