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Leistungen

Anmeldung einer Veranstaltung

Wenn Sie eine Veranstaltung in Freiburg planen, ist das Sachgebiet Veranstaltungen im Amt für öffentliche Ordnung die richtige Anlaufstelle. Hier können Sie alle relevanten Mitteilungen zu Ihrer Veranstaltung gebündelt einreichen.

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Veranstaltung in Freiburg planen, ist das Sachgebiet Veranstaltungen im Amt für öffentliche Ordnung die richtige Anlaufstelle. Hier können Sie alle relevanten Mitteilungen zu Ihrer Veranstaltung gebündelt einreichen.

Verfahrensablauf

  • Prüfung des Antrags: Nach Eingang Ihres Antrags prüft das Sachgebiet Veranstaltungen diesen auf Vollständigkeit und beginnt mit der Bearbeitung.
  • Groß- und Risikoveranstaltungen: Wenn Ihre Veranstaltung als Groß- oder Risikoveranstaltung eingestuft wird oder einen besonderen Koordinierungsbedarf hat, erfolgt das Genehmigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachämtern. Das Sachgebiet Veranstaltungen begleitet Sie aktiv in der Planungs- und Koordinierungsphase.

In diesen Fällen informiert Sie das Sachgebiet darüber, ob ein Sicherheitskonzept erforderlich ist. Gemeinsam mit Ihnen werden die Risiken der Veranstaltung geprüft und passende Lösungen erarbeitet.

  • Straßennutzung: Wenn Ihre Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum stattfindet oder Auswirkungen auf den Straßenraum hat (z.B. durch Straßensperrungen), muss eine Genehmigung beim Garten- und Tiefbauamt der Stadt Freiburg beantragt werden.
    (Link zum GuT-Antrag)

Fristen

  • 2 Wochen: Wenn nur eine Gestattung für den Ausschank von Alkohol erforderlich ist.
  • 3 Monate: Bei Veranstaltungen ohne besonderes Risiko.
  • 5 Monate: Bei Groß- und Risikoveranstaltungen.

Die Bearbeitung von Anträgen erfordert ausreichend Zeit, da eine Koordination mit verschiedenen Stellen (z.B. Polizei, Baurechtsamt, Brand- und Katastrophenschutz) notwendig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • 2 Wochen: Wenn nur eine Gestattung für den Ausschank von Alkohol erforderlich ist.
  • 3 Monate: Bei Veranstaltungen ohne besonderes Risiko.
  • 5 Monate: Bei Groß- und Risikoveranstaltungen.

Die Bearbeitung von Anträgen erfordert ausreichend Zeit, da eine Koordination mit verschiedenen Stellen (z.B. Polizei, Baurechtsamt, Brand- und Katastrophenschutz) notwendig ist.

Kosten

Nach Abschluss des Antrags- und Genehmigungsverfahrens erhalten Sie eine Gebührenentscheidung, die die fälligen Gebühren und deren Zusammensetzung aufzeigt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung und der Sondernutzungsgebührensatzung.

Zusätzliche Gebühren können anfallen bei:

  • Verspäteter Antragseinreichung
  • Vielzahl an Bewirtern
  • Aufwendigem Genehmigungsverfahren

Hinweise

Wird Ihr Antrag genehmigt, sind Sie berechtigt, die Veranstaltung unter Einhaltung der erteilten Auflagen durchzuführen.

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.freiburg.de/veranstaltungen

Rechtsgrundlage

  • Gestattung für den Alkoholausschank gemäß § 1 Landesgaststättengesetz in Verbindung mit § 12 Gaststättengesetz
  • Sondernutzungserlaubnis gemäß § 16 Straßengesetz für Baden-Württemberg

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 01.04.2025 freigegeben.