Schwangerschaftskonfliktberatung

Ungewollte / ungeplante Schwangerschaft

Frau hält Schwangerschaftstest in der Hand
(Foto: PeopleImages/istockphoto.com)

Eine ungewollte oder ungeplante Schwangerschaft kann Schwangere oder Paare in eine Konfliktsituation bringen. Schwangerenberatungsstellen können in dieser Situation unterstützen. Sie beraten ergebnisoffen im Schwangerenkonflikt und darüber hinaus.

Schwangerschaftskonfliktberatung

Die sogenannte Schwangerschaftskonfliktberatung findet in einem geschützten und vertrauensvollen Rahmen statt. Schwangere oder Paare werden dort bei der Entscheidungsfindung für einen Schwangerschaftsabbruch oder für die Fortsetzung der Schwangerschaft begleitet.

Im Falle einer Fortführung der Schwangerschaft kann zum Beispiel über finanzielle oder soziale Hilfen informiert werden. Im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs können die notwendigen nächsten Schritte besprochen werden.

Die folgenden Beratungsstellen stellen nach der Beratung eine Beratungsbescheinigung aus.

Schwangerenberatungsstellen in Freiburg:

Schwangerenberatung ohne Ausstellung eines Beratungsscheins:

  • Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)
    Eschholzstraße 101
    Telefon: 0761 38 50 83 30
    www.skf-freiburg.de

Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Voraussetzungen

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland rechtswidrig, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei möglich:

Um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen zu können, braucht die schwangere Person einen Beratungsschein. Diesen erhält sie nach der Schwangerschaftskonfliktberatung. Der Schwangerschaftsabbruch darf frühestens am 3. Tag nach der Beratung, spätestens in der 12. Woche nach der Empfängnis durchgeführt werden. Zudem muss der Schwangerschaftsabbruch ärztlich begleitet sein.

Die rechtlichen Grundlagen sind im Paragraf 218a, Absatz 1 im Strafgesetzbuch und den Paragrafen 5 und fortfolgenden im Schwangerschaftskonfliktgesetz beschrieben.

Methoden

Es gibt verschiedene Methoden, eine Schwangerschaft abzubrechen. Welche dieser Methoden für die Schwangere infrage kommt und für welche sie sich entscheidet, kann im ärztlichen Gespräch geklärt werden.

1. Medikamentös

Eine Schwangerschaft kann mit Medikamenten abgebrochen werden, die eine Blutung hervorrufen. Dies ist bis zum Ende der 9. Schwangerschaftswoche möglich. Weitere Infos unter Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch - www.familienplanung.de

2. Operativ

Eine Schwangerschaft kann auch durch eine ambulante OP abgebrochen werden. Die OP wird meist in einer kurzen Vollnarkose durchgeführt. Nach dem Eingriff ist es in der Regel möglich, nach Hause zu gehen. Weitere Infos unter Operativer Schwangerschaftsabbruch - www.familienplanung.de

Kosten

Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist kostenlos. Ein Schwangerschaftsabbruch muss selbst bezahlt werden. Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn die schwangere Person ein geringes bzw. kein Einkommen hat.

Die Kostenübernahme muss vor dem Schwangerschaftsabbruch bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Die Bescheinigung für die Kostenübernahmeübernahme wird direkt mitgegeben oder zugeschickt und muss vor dem Schwangerschaftsabbruch vorliegen.

Weitere Informationen und Einkommensgrenzen für die Kostenübernahme unter Kosten des Schwangerschaftsbruchs - www.familienplanung.de.

Hilfetelefon für Schwangere in Not

Das Hilfetelefon für Schwangere in Not ist ein bundesweites Beratungsangebot für schwangere Frauen, die in Not sind.

Unter der Nummer 0800 40 40 020 bietet das Hilfetelefon anonym, kostenfrei und rund um die Uhr Hilfe und Unterstützung an.

Neben der telefonischen Beratung gibt es eine Chat- und E-Mail-Beratung unter www.hilfetelefon-schwangere.de.

  • Das Hilfetelefon ist täglich 24 Stunden erreichbar.
  • Der Anruf ist kostenlos und die Nummer erscheint nicht auf dem Einzelverbindungsnachweis.
  • Die Beratung erfolgt vertraulich und auf Wunsch anonym.
  • Das Angebot ist barrierefrei und mehrsprachig. Bei Bedarf werden Dolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscherinnen von den Beraterinnen des Hilfetelefons hinzugeschaltet.
  • Die Beraterinnen sind qualifizierte Fachkräfte, die Erfahrungen in der psychosozialen Beratung von Frauen haben.

Mehr zum Hilfetelefon gibt es unter www.hilfetelefon-schwangere.de.