Eine ungewollte oder ungeplante Schwangerschaft kann Schwangere oder Paare in eine Konfliktsituation bringen. Schwangerenberatungsstellen können in dieser Situation unterstützen. Sie beraten ergebnisoffen im Schwangerenkonflikt und darüber hinaus.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Die sogenannte Schwangerschaftskonfliktberatung findet in einem geschützten und vertrauensvollen Rahmen statt. Schwangere oder Paare werden dort bei der Entscheidungsfindung für einen Schwangerschaftsabbruch oder für die Fortsetzung der Schwangerschaft begleitet.
Im Falle einer Fortführung der Schwangerschaft kann zum Beispiel über finanzielle oder soziale Hilfen informiert werden. Im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs können die notwendigen nächsten Schritte besprochen werden.
Die folgenden Beratungsstellen stellen nach der Beratung eine Beratungsbescheinigung aus.
Schwangerenberatungsstellen in Freiburg:
pro familia Freiburg Basler Straße 61 (Victoriahaus) Telefon: 0761 29 62 56 www.profamilia.de
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland rechtswidrig, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei möglich:
Um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen zu können, braucht die schwangere Person einen Beratungsschein. Diesen erhält sie nach der Schwangerschaftskonfliktberatung. Der Schwangerschaftsabbruch darf frühestens am 3. Tag nach der Beratung, spätestens in der 12. Woche nach der Empfängnis durchgeführt werden. Zudem muss der Schwangerschaftsabbruch ärztlich begleitet sein.
Die rechtlichen Grundlagen sind im Paragraf 218a, Absatz 1 im Strafgesetzbuch und den Paragrafen 5 und fortfolgenden im Schwangerschaftskonfliktgesetz beschrieben.
Methoden
Es gibt verschiedene Methoden, eine Schwangerschaft abzubrechen. Welche dieser Methoden für die Schwangere infrage kommt und für welche sie sich entscheidet, kann im ärztlichen Gespräch geklärt werden.
Eine Schwangerschaft kann auch durch eine ambulante OP abgebrochen werden. Die OP wird meist in einer kurzen Vollnarkose durchgeführt. Nach dem Eingriff ist es in der Regel möglich, nach Hause zu gehen. Weitere Infos unter Operativer Schwangerschaftsabbruch - www.familienplanung.de
Kosten
Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist kostenlos. Ein Schwangerschaftsabbruch muss selbst bezahlt werden. Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn die schwangere Person ein geringes bzw. kein Einkommen hat.
Die Kostenübernahme muss vor dem Schwangerschaftsabbruch bei einer gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Die Bescheinigung für die Kostenübernahmeübernahme wird direkt mitgegeben oder zugeschickt und muss vor dem Schwangerschaftsabbruch vorliegen.
Das Hilfetelefon ist täglich 24 Stunden erreichbar.
Der Anruf ist kostenlos und die Nummer erscheint nicht auf dem Einzelverbindungsnachweis.
Die Beratung erfolgt vertraulich und auf Wunsch anonym.
Das Angebot ist barrierefrei und mehrsprachig. Bei Bedarf werden Dolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscherinnen von den Beraterinnen des Hilfetelefons hinzugeschaltet.
Die Beraterinnen sind qualifizierte Fachkräfte, die Erfahrungen in der psychosozialen Beratung von Frauen haben.