Freiburger Neubau-Standards

Zum Erreichen der städtischen Klimaschutzziele ist im Gebäudebereich ein nahezu „klimaneutraler“ Neubau sowie eine Veränderung der Struktur der Wärmeerzeugung hin zu regenerativen Energiesystemen notwendig.

Freiburg hat dazu eigene Standards beschlossen. Der Freiburger Energiestandard geht über das gesetzliche Maß aus dem Gebäudeenergiegesetz hinaus und ist ein wichtiger Baustein in der städtischen Klimaschutzarbeit.

Derzeit wird mindestens der Effizienzhaus-Standard 55 (für neue Wohngebäude) und der Effizienzhaus-Standard 70 (für neue Büro- und Dienstleistungsgebäude) beim Verkauf städtischer Grundstücke und in Verträgen mit Investoren verbindlich und überprüfbar vereinbart.

Energetische Anforderungen

Neubauten sollen in Freiburg deutlich energieeffizienter werden, als es das bundesweit geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG)  verlangt. Die Stadtverwaltung machte diesen Schritt nach guten Erfahrungen mit der Niedrigenergiebauweise, besonders in den Stadtteilen Rieselfeld und Vauban. Es zeigte sich, dass die bereits 1992 eingeführte, im Jahr 2005 fortgeschriebene Niedrigenergiehausbauweise (NEH-Standard 2005) und ab 2009 das Freiburger Effizienzhaus der richtige Weg in Freiburg war.

Auf Bundesebene gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), in welchem festgesetzt ist, welche energetische Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Das GEG hat die zuvor geltende Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst.

Die aktuell geltenden energetischen Freiburger Gebäudestandards werden für Neubauten, die ganz oder in Teilen dem Wohnen oder einer büroähnlichen Nutzung dienen, im städtebaulichen Vertrag verbindlich vereinbart.

Bei Gebäuden mit Wohnungen und Büro- oder büroähnlichen Nutzungen richtet sich der anzuwendende Standard jeweils nach der flächenmäßig überwiegenden Nutzung. Für flächenmäßig untergeordnete sonstige Nutzungen (z.B. Einzelhandel im EG) kann ab einem Flächenanteil von 10 % ein getrennter Energieausweis angefertigt werden.

Zur Gewährleistung einer einheitlichen Fassadengestaltung wird für die Gebäudehülle (Dämmung) bei gemischt genutzten Gebäuden mit Wohnen und Büro- oder büroähnlichen Nutzungen immer der jeweils höchste Energiestandard gefordert.

Bei größeren Bauvorhaben ist ein Energiekonzept vorzulegen, das verschiedene Varianten zur Energieversorgung untersucht. Die Variante mit den niedrigsten CO2-Emissionen ist umzusetzen, sofern sie max. 10 % teurer als die definierte Basisvariante ist. Dabei ist generell auch ein Anschluss an vorhandene Wärmenetze bzw. Versorgungsanlagen bzw. eine in Verbindung mit dem umliegenden Gebäudebestand gemeinschaftliche Lösung zu prüfen.

Freiburger Effizienzhaus-Standard 55 (neue Wohngebäude)

Dieser Standard wird festgelegt in städtebaulichen Verträgen für Wohnbaugrundstücke in neuen Bebauungsplänen (Offenlagebeschluss nach dem 30. September 2011) und in Kaufverträgen für städtische Wohnbaugrundstücke, die nach dem 30.09.2011 geschlossen werden.

Das  Freiburger Effizienzhausstandard 55 entspricht einem BEG -Effizienzhaus 55  mit einer nachgewiesenen Luftdichtigkeit n50 ≤ 0,60/h und einer kontrollierten Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Effizienz > 75%). Der Primärenergiebedarf von 55 % und der spezifische Transmissionswärmeverlust von 70 % der jeweiligen Anforderungswerte nach GEG dürfen nicht überschritten werden.

Freiburger Effizienzhaus-Standard 70 (neue Büro- und Dienstleistungsgebäude)

Für Gewerbegebäude mit überwiegender Büro- und büroähnlicher Nutzung gilt der Standard Fr-EH 70 (Büro). Er geht um 30 % über die von der GEG vorgegebenen Mindestanforderung hinaus. Der Standard wird festgelegt in den städtebaulichen Verträgen zu den Bebauungsplänen, die nach dem 30.09.2011 zur Offenlage beschlossen wurden.

Die genauen Bestimmungen für die Wohn- bzw. Bürogebäude oder mit büroähnlicher Nutzung werden in den Kauf- bzw. städtebaulichen Verträgen geregelt.

Antragsunterlagen

Kontakt

Umweltschutzamt Freiburg
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Robert Voggesberger
0761/ 201-6142
robert.voggesberger
@stadt.freiburg.de