Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Freiburg ist bemüht, die städtischen medialen Angebote in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.freiburg.de und die zugehörigen Webseiten innerhalb des offiziellen Internet-Informationsservice der Stadt Freiburg im Breisgau.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind grundsätzlich bis auf die unter Punkt 2 genannten Seiten mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht barrierefrei:
- Bei der Gliederung von Texten mit Überschriften wird die Reihenfolge der Überschriftenebenen nicht an allen Stellen lückenlos eingehalten, das heißt, auf eine Überschrift der Ebene 1 folgt unter Umständen direkt eine Überschrift der Ebene 3. Eine Lösung ist in Arbeit. (Stand 18.12.2025)
- Bei Tastatursteuerung ist unter Umständen nicht an allen Stellen eindeutig erkennbar, welcher Link den Fokus hat. Eine Verbesserung ist in Arbeit. (Stand 18.12.2025)
- Einige Bilder im Webauftritt enthalten noch keine ausreichenden Beschreibungen, Alternativtexte oder Titel. (Stand 18.12.2025)
- Verlinkte PDF-Dateien sind teilweise noch nicht barrierefrei. Diese werden aber von den zuständigen Fachämtern nach und nach umgewandelt. Neu hinzukommende Inhalte werden barrierefrei gestaltet. (Stand 18.12.2025)
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
- Der Programmcode auf einigen Seiten ist nicht wohlgeformt.
- Fehlende Erklärung zur Barrierefreiheit in deutscher Gebärdensprache.
Wir bemühen uns, diese Punkte so schnell wie möglich zu bearbeiten, sofern die Umsetzung derzeit keine unverhältnismäßige Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG darstellt.
Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.06.2022 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2 Ziffer 1 der Durchführungsverordnung zum Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 15.5.2026 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf Barrieren gestoßen oder haben Verbesserungsvorschläge? Schicken Sie bitte eine E-Mail an internet@freiburg.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:
Max Steiner
Dezernat III
Koordinationsstelle Inklusion
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg
Telefon: 0761/201-3040
E-Mail: inklusion@freiburg.de
Internet: www.freiburg.de/inklusion
2. Obergeschoss, Raum 311
barrierefrei erreichbar
Geschäftsstelle des Beirates für Menschen mit Behinderungen bei der kommunalen Behindertenbeauftragten
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon: 0761 201-3506
E-Mail: behindertenbeirat@freiburg.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie uns über die unter 4. genannten Kontaktmöglichkeiten darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 123 39375
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
www.barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.


