Die Freiburger Grundschulen informieren
Anmeldung von Schulanfänger_innen für das Schuljahr 2024/25

Schulpflicht
Mit Beginn des neuen Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni des Jahres das sechste Lebensjahr vollenden. Ohne Antrag auf vorzeitige Einschulung können auf Wunsch der Eltern auch Kinder eingeschult werden, die bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres sechs Jahre alt werden, sofern das Kind schulfähig ist. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die zuständige Schulleitung nach Abklärung der Schulfähigkeit.
Anmeldung
Die Anmeldung der Schulanfänger findet in der Regel im Dezember ausnahmslos in der Schule statt, in deren Schulbezirk das Kind wohnt. Beachten Sie bitte hierzu auch die Einladungen der jeweiligen Schulleitungen, da Terminabweichungen möglich sind. Bei der Anmeldung sollte das schulpflichtige Kind dabei sein. Bitte bringen Sie auch die Geburtsurkunde mit.
Auch für Kinder mit möglichen Beeinträchtigungen in körperlicher, geistiger oder seelischer Hinsicht besteht eine Anmeldepflicht an der zuständigen Grundschule- unabhängig vom späteren Beschulungsort. Sollte in solchen Fällen besonderer Beratungsbedarf bestehen, wird Ihnen in der jeweiligen Schule weitergeholfen.
Einschulung
Schulpflichtige Kinder, die die Schulfähigkeit noch nicht erlangt haben, können auf Antrag vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Hierzu berät Sie die zuständige Schulleitung. Die Einschulung findet in der ersten Unterrichtswoche nach den Sommerferien statt. Bitte beachten Sie auch hierzu die Mitteilung der Schule.
Grundschulbezirke
Die Grundschule ist die gemeinsame Grundstufe des Schulwesens. Sie vermittelt Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten. Eltern können eine öffentliche Grundschule nicht aussuchen. Der eigene Wohnort bestimmt, in welche Grundschule die Kinder gehen. Unter gewissen Voraussetzungen kann man einen Wechsel des Schulbezirks beantragen. Die endgültige Entscheidung liegt beim Staatlichen Schulamt.