Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 4: Sanierung und Erweiterung eines bestehenden Geschäftshauses

Schreiberstraße 20 | Innenstadt

Bauherr*in: Unmüssig Bauträgergesellschaft Baden mbH

Planverfasser*in: hotz + architekten, Freiburg

Protokoll

Das zurzeit leerstehende Eckgebäude an der Einmündung der Gartenstraße in die Schreiberstraße am Südrand der Altstadt soll einem Re-Development unterzogen und einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Der Gestaltungsbeirat begrüßt ausdrücklich die Ambition des Projektes, mit den bestehenden Strukturen zu arbeiten. Das Gebäude liegt prominent in der Blickachse des südlichen Zugangs zur Innenstadt über die Basler Straße und Kronenstraße und ist stadträumlich mindestens genauso bedeutsam wie das Eckgebäude an der Werthmannstraße. Es bildet in der Häuserzeile der Schreiberstraße das Pendant zum „Dreisam-Eck“, dem früheren Gebäude der Deutschen Bank an der Kaiser-Joseph-Straße. Es liegt vis-à-vis der weitläufigen Grünanlage an der Dreisam – genau dort, wo der Fluss sich mitten in der Innenstadt von Freiburg im Breisgau am großzügigsten entfaltet. Zusätzlich gewinnt der Standort durch die geplante Entwicklung des „Dreisam-Boulevards“ weiter an Attraktivität – auch wenn der konkrete Realisierungszeitpunkt bislang noch offen ist.

Der Beirat begrüßt auch sehr, dass dem Re-Development des Eckgebäudes der Vorrang gegenüber Abriss und Neubau eingeräumt wird. Die Grundsubstanzt des Gebäudes ist in einem soliden Zustand, robust und gut weiterentwickelbar. So kann verhindert werden, dass die im Gebäude gebundene „graue Energie“ freigesetzt wird. Der Erhalt der Grundsubstanz und die stadträumliche Bedeutung des Gebäudes sind zwei wesentliche Pluspunkte des Bauvorhabens.

Die Neunutzung des Gebäudes sieht im Kern moderne, helle Büroflächen vor, die vorrangig ein Angebot für einen Single-Tenant sind, die aber auch in kleine oder geschossweise vermietbare Flächen für mehrere Mieter aufgeteilt werden können. Im ersten Obergeschoss sieht das Projekt eine Cafeteria mit angegliederter Dachterrasse vor, die hausintern wie auch extern besucht werden soll. Für die Umsetzung dieses Nutzungsprogramms geht das Bauvorhaben auch von einer Erweiterung der Erdgeschossflächen aus, die die im rechtsgültigen Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze erheblich überschreitet. Auch in den Obergeschossen sind Überschreitungen der Baulinie und Baugrenze vorgesehen - teilweise marginal, teilweise aber auch wesentlich.

Weitere Merkmale des Konzeptes sind insbesondere die „Glättung“ der Fassade, die Zusammenfassung und Vergrößerung der Dachflächen, die Nutzung des Daches, eine systematische Vielfalt in den Fensterformaten und die Aufgabe des zu beiden Straßen zurückspringenden Erdgeschosses.


Der Entwurf verfolgt damit das Ziel, unter Beibehaltung der Grundsubstanz das Erscheinungsbild des heute gegliederten Baukörpers zu einem einheitlich wirkenden, kompakten Gebäude zu verändern.

Der Gestaltungsbeirat sieht jenseits der überkommenen Anmutung und der Notwendigkeit des technischen und energetischen „Upgrade“ gerade in der Gliederung des heutigen Gebäudes gestalterische Vorteile. Denn sie reagiert auf die stadträumliche Lage geschickt, markiert das Gebäude als Eckgebäude, fügt sich in die Zeile der Schreiberstraße ein, nimmt den dortigen Grundduktus der recht unterschiedlichen Fassaden auf und schafft den Übergang zur Bebauung in der Gartenstraße. Gegen die „Glättung“ spricht eindeutig der Vergleich zwischen „heute und morgen“ der beiden dankenswerter Weise erstellten Fassadenabwicklungen der Schreiberstraße, die die „Fremdheit“ im Erscheinungsbild des geplanten Gebäudes anschaulich machen.

Der Gestaltungsbeirat kann auch der eingeschossigen Überbauung des kleinen, dreieckigen Platzes nicht folgen. Jenseits der erheblichen Überschreitung der Baugrenze gemäß Bebauungsplan ist dies ein untypisches, städtebaulich beeinträchtigendes  Gestaltelement der Bebauung. Hinzu kommt, dass gerade hinsichtlich des Gegenübers zu der Grünanlage an der Dreisam und mit Blick auf das stadträumliche Potenzial der Verknüpfung der öffentlichen Räume bei Realisierung des „Dreisam-Boulevards“ das Dreieck Teil des öffentlichen Raumes bleiben sollte. Dass diese Fläche einer deutlichen Verbesserung bedarf, ist für den Beirat kein Dissens. Den sonstigen, eher marginalen Überschreitungen der Baulinie und Baugrenze in allen Geschossen kann der Beirat aus städtebaulicher / und architektonischer Sicht hingegen zustimmen. Insbesondere die Aufgabe des „arkadenartigen“ Rücksprungs des Erdgeschosses an der Schreiberstraße wird begrüßt. Wenn der „abgesetzte“, fast eigenständige Gebäudeteil entlang der Gartenstraße in diesem Charakter aufgenommen wird, hält der Gestaltungsbeirat auch eine Erhöhung des Ecktraktes um ein Geschoss für prüffähig, weil die Gliederung dadurch verstärkt werden könnte.

Der Gestaltungsbeirat empfiehlt, mit Blick auf den stadträumlichen Kontext auf die „Glättung“ des Baukörpers zu verzichten und zu einem gegliederten Baukörper zu kommen, der die heutige Plastizität übersetzt. Dies bedeutet auch, die Befensterung des Gebäudes an den Prägungen der Umgebung nachzuempfinden. Überdies muss in der Überarbeitung des Entwurfes die eingeschossige Bebauung des kleinen Platzes entfallen. Maßgeblich sind dafür nicht nur planungsrechtliche, sondern vor allem auch städtebauliche Gründe.

Der Gestaltungsbeirat dankt dem Bauherrn und dem Architekturbüro, sich diesem stadträumlich wichtigen Gebäude anzunehmen und es zukunftsfähig zu machen. Angesichts der Bedeutung des Bauvorhabens wünscht der Beirat, den Entwurf nach Überarbeitung und Wiedervorlage erneut beraten zu können.