Nachhaltige Gebäude, Verwaltung und Stadtplanung (GB-S 4.5)
Innenentwicklungsmanagement in Freiburg
Federführendes Amt:
StadtplanungsamtSo stehts im Klimaschutzkonzept:
Die Gutachter empfehlen verschiedene Ansätze, einen Schwerpunkt auf Innenentwicklung und Nachverdichtung zeitnah umzusetzen, um rasch dringend benötigte Wohnungen zu schaffen:
- Erstellung eines Bauflächenkatasters
- Ausbau von Dachgeschossen, ggf. Erhöhung der Geschosszahlen
- Imagekampagne für Nachverdichtung, um Vorbehalte in der Bevölkerung zu minimieren
- Mehr Neubau und Nachverdichtung in erschlossenen Lagen (z.B. Kleingärten)
- Realisierung von Wohnungen über Supermärkten
Stand: Juni 2025
Aktueller Stand:
Wenn das Stadtplanungsamt Freiburg städtebauliche Entwürfe und Konzepte für Quartiere oder Stadtteile erarbeitet, sind immer auch Immobilien oder Grundstücke von privaten Eigentümer*innen mit einbezogen. Das Förderprojekt „Innenentwicklungsmanagement in Freiburg“ hat vier solcher - vom Gemeinderat beschlossenen - Planungen aufgegriffen, um die Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Eigentümer*innen zu prüfen. Es handelt sich hierbei um vier Teilprojekte:
- Stadtteilmitte Mooswald, auf Basis des städtebaulichen Rahmenkonzepts „Stadtteil Mooswald“
- Gewerbegebiet Mooswald, auf Basis der Perspektivstudie „Gewerbegebiet Mooswald“
- Quartier Auf der Haid, Bereich Rosenstauden, auf Basis des städtebaulichen Rahmenkonzepts „Quartier Auf der Haid“
- Bungalowsiedlung Landwasser, auf Basis der „Potenzialanalyse für Dachausbau und Dachaufstockung“
Das Innenentwicklungsmanagement hat, um eine Mitwirkungsbereitschaft zu erreichen, die Wünsche und Hinweise der Eigentümer*innen aufgenommen und daraufhin die vorhandenen Entwürfe und Konzepte überarbeitet. Auch hat es die Eigentümer*innen darin unterstützt, die Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung der Entwürfe zu überblicken. Hierzu wurden erste Einschätzungen zu den Planungskosten und den Leistungen zur Anwendung der Baulandpolitischen Grundsätze der Stadt Freiburg gemacht.
Zum Abschluss des Projekts soll die Mitwirkungsbereitschaft mittels Absichtserklärungen fixiert werden. Anschließend werden die überarbeiteten Entwürfe dem Gemeinderat vorgelegt. Diese sollen dann als Grundlage für nachfolgende Bebauungsplanverfahren beschlossen werden
Noch offen:
- Abschluss des Förderprojekts im Zuge des Programms "Flächen Gewinnen durch Innenentwicklung"
- Gemeinderatsvorlage zur Umsetzung der, in Zusammenarbeit mit den Eigentümer*innen erarbeiteten, städtebaulichen Entwürfe.
Mehr Informationen im Klimaschutzkonzept, Kapitel 7.5. Seite 129