THH 10 Forstamt
Das Forstamt bewirtschaftet im Rahmen der Vorgaben des Bundes- und Landeswaldgesetzes den Stadtwald und Stiftungswald und berät und betreut den Privatwald im Stadtkreis Freiburg.
Das Forstamt bewirtschaftet im Rahmen der Vorgaben des Bundes- und Landeswaldgesetzes den Stadtwald und Stiftungswald und berät und betreut den Privatwald im Stadtkreis Freiburg.
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