Doppelhaushalt 2023/2024



Die Entwicklung junger Menschen wird durch Angebote der Stadt und Träger der freien Jugendhilfe nach §§ 11, 12, 13 und 14 SGB VIII gefördert.


36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 36.20 Allgemeine Förderung junger Menschen

Die Hilfe für junge Menschen und ihre Familien wird größtenteils durch den Kommunalen Sozialen Dienst und die Beratungsstellen geleistet.


36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 36.30 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

Für Kinder unter drei Jahren, Kindergartenkinder und Schulkinder hält die Stadt derzeit insgesamt rund 12.100 Plätze in Kindergärten, Horten, Krippen und in der Tagespflege in unterschiedlichsten Formen (ganztags, Teilzeit, altersgemischt, integrativ usw.) bereit oder finanziert solche Plätze im Rahmen der Bezuschussung von Einrichtungen der Träger der freien Jugendhilfe.


36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 36.50 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

Um das Hilfeangebot optimieren zu können, ist eine gute Kooperation und Vernetzung zwischen Trägern der Jugendhilfe erforderlich.


36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 36.80 Kooperation und Vernetzung

Zum 01.07.2017 wurde das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) reformiert. Das hat zu einer deutlichen Ausweitung der Leistungen geführt.


36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 36.90 Unterhaltsvorschussleistungen

Die Jugendberufshilfe beinhaltet Angebote für junge Menschen am Übergang zwischen Schule und Beruf und wird in Freiburg von Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt.


36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 36.20 Allgemeine Förderung junger Menschen

Auf Grundlage der „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Gewährung von Zuwendungen für psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstellen für Suchtgefährdete und -kranke sowie Kontaktläden (VwV-PSB/KL)“ werden Angebote für suchtgefährdete und -kranke Menschen durch Zuschüsse gefördert.


36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 36.30 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

Das Quartiersmanagement ist Bindeglied zwischen der Stadtverwaltung und den einzelnen Stadtteilen und Quartieren, in denen Quartiersarbeit besteht.


36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 36.80 Kooperation und Vernetzung