Informationen für Hundebesitzer*innen

Hunde im Naturschutzgebiet

Drei Hundebesitzende zwischen Bäumen und Wiesen
Wer im Naturschutzgebiet mit Hund unterwegs ist, muss auf den Wegen bleiben und das Tier an der Leine führen.

In der Natur durchatmen und entspannen: Dafür schätzen viele Freiburgs Naturschutzgebiete (NSG). Tier- und Pflanzenarten dienen die gesetzlichen Schutzgebiete als Rückzugs- und Lebensraum. Wer dort mit Hund unterwegs ist, muss deshalb Rücksicht nehmen.

Leinenpflicht für Hunde

Freilaufende Hunde in Naturschutzgebieten gefährden Wildtiere und Vögel. Denn ist der Jagdinstinkt der Tiere einmal geweckt, kann sich das Verhalten eines freilaufenden Hundes plötzlich und unkontrolliert verändern.

Daher gilt: Jeder angeleinte Hund trägt zum Erhalt der Vielfalt der heimischen Natur, Tier- und Pflanzenwelt in den Naturschutzgebieten und zu einer naturverträglichen Erholungsnutzung bei.

Vögel und Wildtiere vor Stress schützen

Wer seinen Hund anleint, schützt besonders die Vögel im Naturschutzgebiet. Denn vor allem in der Brut- und Aufzucht im Frühjahr und Sommer flüchten die flugfähigen Vogeleltern, wenn sie Gefahr wittern. Dabei lassen sie ihre Jungtiere und Brutstätten ungeschützt zurück, die dann zur leichten Beute werden.

Die Leinenpflicht schützt auch Wildtiere, die gerade im Frühjahr schreckhaft auf frei laufende Hunde reagieren. Setzen Jungtiere zur Flucht an, kann das zu Verletzungen bis hin zum Tod auf einer Straße führen. Im Winter, wenn Nahrung knapp ist, schwächt eine Flucht die Energiereserven des Wildtiers zudem dramatisch.

Hundekot unbedingt aufsammeln

Für Pflanzen sind vor allem die Hinterlassenschaften der Vierbeiner ein Problem. Viele von ihnen brauchen einen nährstoffarmen Standort. Verrichten Hunde in freier Flur ihr Geschäft, können Böden kleinflächig überdüngt und seltene Pflanzen durch nährstoffliebende Pflanzenzurückgedrängt werden.

Auf Ackerflächen kann Hundekot Probleme bei der Verwertung der Ernte oder zu Erkrankungen von Nutztieren verursachen. 

Kontakt

Umweltschutzamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon (Sekretariat) +49 761 2016101
Fax +49 761 2016199