Home Kultur und Freizeit Veranstaltung anmelden

Veranstaltung anmelden

Band vor Publikum im Freien, im Hintergrund das Schwabentor

Veranstaltungen und Feste sind Zeichen eines lebendigen Gemeinwesens, Ausdruck von aktivem bürgerschaftlichem Engagement und ein wesentlicher Bestandteil des kulturellen Lebens in Freiburg.

Ob Straßenhock oder Open Air-Konzert, Kulturveranstaltung oder Vereinsfest, Sportereignis oder Tag der offenen Tür; ob ehrenamtlich oder gewerblich; ob klein oder groß: Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss dabei einige Regeln beachten. Dabei unterstützt das Amt für öffentliche Ordnung (AföO). Das Sachgebiet Veranstaltungen ist dort erste Anlaufstelle, es berät zu folgenden Themen:

  • Antrag und Fristen
  • Ablauf des Genehmigungsverfahrens
  • Verwaltungsgebühren
  • Anforderungen beim Verkauf von Getränken und Speisen
  • verkehrsrechtliche Anforderungen / Sondernutzungen bei Veranstaltungen
  • baurechtliche Anforderungen
  • Lärmschutz
  • Brandschutz
  • Sicherheit
  • Rettungswege und -zufahrten
  • Sanitäts- und Rettungsdienst
  • Jugendschutz
  • Sonn- und Feiertagsgesetz

Die Beratung umfasst ausschließlich öffentliche Veranstaltungen, keine Privatveranstaltungen.
Bitte stellen Sie Genehmigungsanträge rechtzeitig und fügen dem schriftlichen Antrag einen maßstabsgetreuen Plan der Veranstaltungsörtlichkeit bei, in dem die geplanten Aufbauten wie Bühnen, Bestuhlung, Zelte usw. eingezeichnet sind.

Anträge und Downloads

FAQ - häufig gestellte Fragen

Für welche Veranstaltungen braucht es eine Genehmigung?

Eine klassische Genehmigung (die frühere "Gestattung") gibt es in Baden-Württemberg nicht mehr. Nach § 2 Abs. 2 LGastG BW gilt stattdessen ein reines Anzeigeverfahren. Wer aus besonderem Anlass (z. B. Vereins- oder Straßenfest) vorübergehend Speisen oder Getränke gegen Entgelt anbietet, muss dies der Gemeinde spätestens zwei Wochen vor Beginn schriftlich oder digital anzeigen.
Ausnahme für Vereine: Vereine müssen die Veranstaltung nur anzeigen, wenn Alkohol ausgeschenkt wird. Der reine Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken ist anzeigefrei.

Für eine Veranstaltung, einen Infostand oder alle anderen Nutzungen, die auf öffentlichem Gelände stattfinden, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Soll eine geplante Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum, z.B. auf der Fahrbahn einer Straße, stattfinden oder dafür eine Straße gesperrt werden, ist eine verkehrsrechtliche Erlaubnis des Garten- und Tiefbauamtes erforderlich.

Werden mehr als 1.000 Besucher*innen auf einer Veranstaltung erwartet, sind ggf. bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und durch das AföO freizugeben.

Findet eine Veranstaltung auf einer städtischen Grünfläche statt, muss eine Nutzungsvereinbarung mit dem Immobilienmanagement Freiburg geschlossen werden.

Für private Veranstaltungen wie z.B. Hochzeitsfeiern oder Geburtstage sind grundsätzlich keine Erlaubnisse erforderlich. Diese müssen auch nicht angezeigt oder gemeldet werden.

Welche Unterlagen braucht es zur Antragstellung?

Je nach Art und Größe der geplanten Veranstaltung sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Grundsätzlich sind die nachfolgenden Unterlagen einzureichen:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (unter "Onlineformular" bzw. "Downloads" verfügbar),
  • Lageplan des Veranstaltungsgeländes mit Darstellung der Aufbauten,
  • Veranstaltungskonzept,
  • wenn Essens- und Getränkeangebot vorhanden: Preisliste der Speisen und Getränke,
  • ggf. Nachweis über die Gemeinnützigkeit des Vereins,
  • Nachweis über Haftpflichtversicherung.

Wird die geplante Veranstaltung als Groß- oder Risikoveranstaltung eingestuft oder besteht dabei ein besonderer Koordinierungsbedarf, wird das Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der entsprechenden Fachämter direkt im Sachgebiet Veranstaltungen durchgeführt. Das Team begleitet in diesen Fällen aktiv die Planungs- und Koordinierungsphase und informiert, ob ein formelles Sicherheitskonzept zwingend vorgeschrieben ist oder für erforderlich erachtet wird. Gemeinsam werden die tatsächlich von der Veranstaltung ausgehenden Risiken individuell betrachtet und - falls nötig - mit den Veranstaltenden umfassende oder - falls ausreichend - auch kleine Lösungen erarbeitet.

Welche Örtlichkeiten stehen in Freiburg für Veranstaltungen zur Verfügung?

Öffentliche Straßen und Plätze in Freiburg (z.B. Platz der Alten Synagoge, Rathausplatz, Kartoffelmarkt, Zollhallenplatz)

Für einige Plätze in der Innenstadt gelten spezielle Nutzungsrichtlinien, die vor Antragstellung unbedingt berücksichtigt werden sollten.

Zuständig: Sachgebiet Veranstaltungen im Amt für öffentliche Ordnung.

Grünflächen im Stadtgebiet (z.B. Seepark, Eschholzpark, Stadtgarten, Stühlinger Kirchplatz)

Zuständig: Immobilienmanagement Freiburg

Bürgerhäuser

Zuständig: Immobilienmanagement Freiburg

Weitere Locations

Auf der Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit kann eventuell auch die FWTM – Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe weiterhelfen.

Welche Rahmenbedingungen und Regelungen sind grundsätzlich zu beachten?

Im Vorfeld jeder Veranstaltung sollten Sie folgende Gesichtspunkte in Ihrer Planung berücksichtigen:

  • Wer ist verantwortlich für die Veranstaltung? Wer ist verbindliche Ansprechperson?
  • Wie viele Besucher*innen werden erwartet?
  • Besteht Schutz durch eine Haftpflichtversicherung?
  • Werden die gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzes eingehalten?
  • Sind verkehrsrechtliche Regelungen, z.B. Straßensperrungen, erforderlich?
  • Muss der Veranstaltungsort abgesperrt oder gesichert werden?
  • Werden Speisen und Getränke abgegeben? Werden alkoholische Getränke ausgegeben?
  • Werden bestehende Hygienevorschriften eingehalten?
  • Stehen die Standorte für Bühnen, Verkaufsstände, sonstige bauliche Anlagen und Lagerräume fest?
  • Werden besondere Leistungen/Attraktionen (z.B. Fahrgeschäfte) angeboten?
  • Stehen Toiletten in ausreichender Anzahl - auch für Menschen mit Behinderung - zur Verfügung?
  • Ist für eine ausreichende Beleuchtung der Veranstaltungsörtlichkeit gesorgt?
  • Werden Flucht- und Rettungswege beschildert und ggf. beleuchtet?
  • Werden Brandschutzmaßnahmen getroffen? Ist ein Feuersicherheitsdienst erforderlich?
  • Werden Stühle und Tische aufgebaut?
  • Sind möglicherweise Schutzgebiete nach Umwelt- und/oder Naturschutzrecht betroffen?
  • Gelten bestimmte Sperrzeiten? Müssen Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden?

Folgende Aspekte sind zudem bei größeren Veranstaltungen immer zu bedenken:

  • Ist ein Sicherheitskonzept notwendig?
  • Gibt es Sicherheits- und Ordnungskräfte?
  • Wird eine Zugangskontrolle benötigt?
  • Werden die gesetzlichen Lärmrichtwerte eingehalten?
  • Muss ein Sanitätsdienst angefordert werden?
  • Ist die Einrichtung eines Funksystems erforderlich?
  • Ist die Stromversorgung gewährleistet? Ist eine Notstromversorgung notwendig?
  • Besteht Anbindung an den ÖPNV?
  • Steht eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung?
  • Ist eine Ausschilderung der Zu- und Ausgänge erforderlich?
  • Ist die Veranstaltungsörtlichkeit behindertengerecht ausgestattet?
  • Sind die betroffenen Anwohner*innen und Bürgervereine informiert?

Bei diesem Fragenkatalog handelt es sich um eine beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung. Je nach Art und Größe der Veranstaltung können einzelne Aspekte unberücksichtigt bleiben oder es müssen weitere Themenbereiche mit in die Planung einbezogen werden.

Welche Fristen sind zu beachten?

Grundsätzlich gilt:

3 Monate Vorlauf bei Veranstaltungen ohne besonderes Risiko.

5 Monate Vorlauf bei Groß- und Risikoveranstaltungen.

Aufgrund der Vielzahl der Veranstaltungen, die im Laufe eines Jahres innerhalb des Stadtgebiets Freiburg stattfinden, und deren unterschiedliche Ausgestaltung wird für die Bearbeitung eingehender Anträge ausreichend Zeit benötigt. Diese ist insbesondere zur Anhörung und Koordination der beteiligten Stellen wie beispielsweise Polizei, Baurechtsamt, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Umweltschutzamt und Garten- und Tiefbauamt notwendig.

Angesichts des erforderlichen Prüfaufwands sowie zur frühzeitigen Erkennung von Kollisionen mit anderen Veranstaltungen oder aktuellen Baumaßnahmen und deren Auflösung ist es notwendig, dass Anträge im Zusammenhang mit Veranstaltungen grundsätzlich drei Monate vor der Veranstaltung beim Sachgebiet Veranstaltungen gestellt werden.

Bei kleineren oder regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen, die in der Vergangenheit unproblematisch abgelaufen sind, kann auch eine kürzere Antragsfrist ausreichend sein. In diesen Fällen empfiehlt sich jedoch eine direkte Absprache mit dem Sachgebiet Veranstaltungen.

Anträge für Großveranstaltungen oder Veranstaltungen, die ein besonderes Risiko aufweisen, sind aufgrund des außerordentlich großen Prüf- und Genehmigungsaufwands zwingend fünf Monate vor der Veranstaltung an uns zu richten.

Was kostet eine Veranstaltungsgenehmigung?

Die Stadt Freiburg erhebt für die Erstellung von Genehmigungen Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Freiburg i. Br. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem in der Verwaltung tatsächlich entstandenen Zeitaufwand. (Verwaltungsgebührensatzung (131 KB) und Sondernutzungsgebührensatzung (129 KB)).

Veranstalter*innen erhalten nach Beendigung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens eine Gebührenentscheidung, in der die Höhe der fälligen Gebühren und deren Zusammensetzung dargelegt werden. Gegebenenfalls kann bereits während des Genehmigungsverfahrens ein Gebührenvorschuss erhoben werden.

Bei fristgerechter Antragstellung entsteht für eine einfache Gestattung eine Gebühr zwischen 80 und 150 Euro. Bei erhöhtem Aufwand erhöhen sich die Gebühren entsprechend.

Gemeinnützige Vereine, Verbände, Parteien und Wähler*inneninitiativen erhalten einen Gebührenabschlag von 25 Prozent der zu entrichtenden Regelverwaltungsgebühr für eine Anzeige. Der Gebührenabschlag gilt nicht bei Großveranstaltungen.

Wer hilft bei Fragen weiter?

Erste Anlaufstelle bei allen Fragen zu Veranstaltungen ist das Sachgebiet Veranstaltungen beim Amt für öffentliche Ordnung.

Für weitere konkrete Anliegen gibt es folgende Kontaktmöglichkeiten:

Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH (ASF)

Herrmann-Mitsch-Straße 26
79108 Freiburg i. Br.

Tel.: 0761/76707-233 oder -236
info@abfallwirtschaft-freiburg.de

Amt für Brand- und Katastrophenschutz

Eschholzstraße 118
79115 Freiburg i. Br.

Tel.: 0761/201-3315
Fax. 0761/201-3377
feuerwehr@freiburg.de

Amt für öffentliche Ordnung (AFöO)

Fehrenbachallee 12 (Gebäude A)
79106 Freiburg i. Br.

Ortspolizei- und Gewerbebehörde

Tel.: 0761/201-4860
Fax: 0761/201-4893
Gewerbe@freiburg.de

Veterinärabteilung
Bereich Lebensmittelüberwachung

Tel.: 0761/201-4965
Fax: 0761/201-4967
Veterinaerbehoerde@freiburg.de

Baurechtsamt

Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg i. Br.

Tel.: 0761/201-4390
Fax: 0761/201-4399
BZB@freiburg.de

Forstamt

Günterstalstraße 71
79100 Freiburg

Tel.: 0761/201-6221
Fax: 0761/779 82
forstamt@freiburg.de

Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM)

Neuer Messplatz 3
79108 Freiburg i. Br.

Tel.: 0761/3881-02
Fax: 0761/3881-1199
messe.freiburg@fwtm.de

Garten- und Tiefbauamt (GuT)

Straßenverkehrsbehörde
Fehrenbachallee 12 (Gebäude A)

79106 Freiburg i.Br.
Tel.: 0761/201-4651
mareike.meinel@freiburg.de

Immobilienmanagement Freiburg (IMF)

Grünflächen

Fehrenbachallee 12 (Gebäude A)
79106 Freiburg

Tel.: 0761/201-2689 oder 2492
Fax: 0761/201-2499
imf@freiburg.de

Immobilienmanagement Freiburg (IMF)

Bürgerhäuser

Fahnenbergplatz 4
79098 Freiburg i. Br.

Tel.: 0761/201-5354
Fax: 0761/201-5399
imf_veranstaltungen@freiburg.de

Kulturamt

Zentrale Kulturverwaltung

Marienstraße 10a
79098 Freiburg i. Br.

Tel.: 0761/201-2114
Fax: 0761/201-2198
Kulturamt@freiburg.de

Polizei

Polizeipräsidium Freiburg

Bissierstraße 1
79114 Freiburg

Tel.: 0761/882-1310
Fax: 0761/882-1259
freiburg.pp.fest.es.s@polizei.bwl.de

Umweltschutzamt (UwSA)

Fehrenbachallee 12 (Gebäude A)
79106 Freiburg i. Br.

Immissionsschutzbehörde, Natur- und Artenschutzrecht

Tel.: 0761/201-6101
Fax: 0761/201-6199
umweltschutzamt@freiburg.de

Open-Air-Konzert mit Bühne und Zuschauer*innen
Open-Air-Konzert mit Bühne und Zuschauer*innen
Open-Air-Konzert mit Bühne und Zuschauer*innen
2 Künstler von hinten im Gegenlicht auf der Bühne
Tanzen im Tanzbrunnen an der Uni-Bibliothek