Bericht aus der Ortschaftsratssitzung vom 20. April 2026

An der dritten Ratssitzung in diesem Jahr nahmen 11 Mitglieder des Rates teil. Ein Ratsmitglied fehlte entschuldigt. Ortsvorsteher Christoph Brender leitete die Sitzung. Die öffentliche Sitzung dauerte 65 Minuten. Zuhörer*innen: 4

Neuregelung des ruhenden Verkehrs in der Bahnhofstraße und Aufhebung der verkehrsrechtlichen Anordnung vom 19.08.2025
 
Im Rahmen der öffentlichen Sitzung berichtete Sandra Beck, Abteilungsleiterin Verkehrsmanagement beim Garten- und Tiefbauamt (GuT), über die Verkehrssituation in der Bahnhofstraße sowie über die getroffenen und geplanten Maßnahmen.
 
Hintergrund
Die Straßenverkehrsbehörde wurde von der Ortsverwaltung Kappel informiert, dass es aufgrund von auf Privatgrundstücken ausgelegten Baumstämmen an der Ostseite der Bahnhofstraße zwischen den dortigen Baumscheiben zu Behinderungen für Linienbusse der Freiburger Verkehrs AG (VAG) gekommen ist. Grund: Gegenüber den Baumstämmen wurde nun vermehrt am westlichen Fahrbahnrand geparkt, wodurch die Durchfahrt der Busse erschwert wurde.
 
Zur Klärung des Sachverhalts fand am 27.05.2025 ein Ortstermin statt. Unter Berücksichtigung einer Schleppkurvenberechnung für den Busverkehr und zur Freihaltung der Grundstückszufahrten auf der Westseite der Bahnhofstraße wurde von der Straßenverkehrsbehörde entschieden, dort drei Markierungsflächen mit jeweils zwei Parkplätzen auszuweisen.
 
Verkehrsrechtliche Anordnung und Widerspruch
Nach Rückmeldung der Ortsverwaltung Kappel sprach sich der Ortschaftsrat dafür aus, die mittlere der drei geplanten Parkmarkierungen auf der Westseite nicht umzusetzen und stattdessen insgesamt vier öffentliche Parkplätze auszuweisen. Als Grundlage für die Beschränkung auf „nur“ vier öffentliche Parkplätze diente dem Rat auch die Feststellung, dass im Quartier über 50 öffentliche Parkplätze vorhanden sind und weitere private Parkplätze zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ermöglicht die vom Rat favorisierte Lösung einen besseren Verkehrsfluss, speziell für die Buslinie 17 nach Kappel.
 
Mit Verfügung vom 19.08.2025 wurde auf der unbebauten Südostseite der Bahnhofstraße zwischen Kirchzartener Straße und Großtalstraße ein absolutes Haltverbot (Zeichen 283 StVO) angeordnet. Auf der Nordwestseite wurde ebenfalls ein absolutes Haltverbot angeordnet, von dem jedoch zwei Parkflächen mit jeweils zwei Stellplätzen ausgenommen wurden. Der Vollzug der Anordnung erfolgte am 02.09.2025.
 
Gegen diese Anordnung wurde mit Schreiben vom 11.09.2025 von einem Bürger form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt. In der Begründung wurde der Stadt Freiburg eine fehlerhafte Ermessensausübung vorgeworfen, da die Entscheidung maßgeblich auf dem Votum des Ortschaftsrats beruhe. Das Regierungspräsidium Freiburg beanstandete in der Folge einen Ermessensfehlgebrauch: Die Reduzierung der Parkplätze (von 6 auf 4) sowie die Länge des Haltverbots seien ohne ausreichende fachliche Grundlage und zu stark an politischen Wünschen orientiert erfolgt.
 
Neuregelung des ruhenden Verkehrs
Im Zuge des Widerspruchsverfahrens wurden die Gesamtumstände erneut fachlich abgewogen. Ergebnis und Planung der Straßenverkehrsbehörde:
 
Die absoluten Haltverbote (Zeichen 283 StVO) werden zwischen Kirchzartener Straße und Großtalstraße beidseitig aufgehoben. Stattdessen wird an allen Zufahrten eine eingeschränkte Haltverbotszone (Zeichen 290.1 StVO) mit dem Zusatzzeichen 1053-30 („Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“) eingerichtet. In Höhe der Anwesen 10–12 wird eine zusätzliche Parkfläche für zwei Fahrzeuge markiert. Die Anzahl öffentlicher Parkplätze auf der Nordwestseite wird von bislang vier auf sechs erhöht.
 
Diese Regelung berücksichtigt die maßgeblichen Schleppkurven des Busverkehrs sowie die Freihaltung der Grundstückszufahrten. Zudem wirkt die Neuordnung geschwindigkeitsdämpfend innerhalb der bestehenden Tempo-30-Zone. Bereits vorhandene, bislang nur mit Parkklammern gekennzeichnete Flächen werden zur besseren Erkennbarkeit vollständig abmarkiert. Durch die eingeschränkte Halteverbotszone können insbesondere Zustellerinnen und Zusteller sowie Lieferdienste für kurze Ladetätigkeiten auch außerhalb der markierten Flächen halten; dauerhaftes Parken bleibt dort zum Schutz des Verkehrsflusses unzulässig.
 
Diskussion im Ortschaftsrat
 
Die Ratsmitglieder bewerteten die aktuelle Verkehrsregelung überwiegend positiv und sprachen sich dafür aus, diese beizubehalten, da sie sich bewährt habe. Kein Ratsmitglied sprach sich für die neue Regelung aus. Es wurden Bedenken geäußert, dass die anstehende Neuregelung zu viel zulasse und dadurch ein Verkehrschaos im Begegnungsverkehr entstehen könne. Es wurde der Wunsch nach einem ausführlichen Bericht im Mitteilungsblatt geäußert.
 
Weiteres Vorgehen: Probelauf mit gelber Markierung
Sandra Beck nahm die Hinweise und Bedenken des Ortschaftsrats ernst und schlug als nächsten Schritt einen befristeten Probelauf vor: Eine provisorische Parkmarkierung in Gelb soll testweise eingerichtet werden, um zu prüfen, ob ein dritter Parkstand in dem betreffenden Abschnitt verkehrssicher und ohne Beeinträchtigung des Busverkehrs funktioniert. Die im Probelauf gewonnenen Erfahrungen wird die Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung Freiburg anschließend an das Regierungspräsidium rückkoppeln.
 
Hinweis für Anwohnende und Verkehrsteilnehmende
Sobald die gelben Testmarkierungen angebracht sind, bitten wir um besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zur Praxistauglichkeit der Regelung sind willkommen und fließen in die weitere Bewertung ein. Weitere Informationen folgen nach Abschluss des Probelaufs.
 
Antrag für einen Zebrastreifen über die Großtalstraße im Bereich zwischen Lebensmittelgeschäft und Sportplatz
 
In der jüngsten Sitzung stellte Ortschaftsrätin Ursula Degener im Namen der Grünen Liste Kappel einen Antrag auf Einrichtung eines Zebrastreifens über die Großtalstraße im Bereich zwischen dem Lebensmittelgeschäft und dem Sportplatz vor.
 
Gründe und Diskussion
Die optimale Position des Zebrastreifens wurde eingehend erörtert. Der sichere Schulweg für die Grundschulkinder in Kappel wurde als vordringliches Ziel hervorgehoben. Ein Zebrastreifen soll die Sicherheit für querende Fußgängerinnen und Fußgänger erhöhen. Eine Querungshilfe würde besonders älteren Menschen und Personen mit Handicap zugutekommen. Auf der verkehrsreichsten Straße in Kappel fehlt bislang ein ausgewiesener Fußgängerüberweg.
 
Beschluss
Der Ortschaftsrat stimmte dem Antrag einstimmig zu. Die genaue Lage des Zebrastreifens wird nun durch die Straßenverkehrsbehörde ermittelt und festgelegt. Sobald die Prüfungen abgeschlossen sind, informiert die Ortsverwaltung über das weitere Vorgehen und den Zeitplan für die Umsetzung.
 
Bauantrag im vereinfachten Verfahren, Anbau einer Außentreppe, Einbau einer Dachgaube, Heizungstausch sowie Errichtung von Fahrradstellplätzen und eines KFZ-Stellplatzes in der Sommerackerstraße
 
Nach Einsichtnahme in die Bauantragsunterlagen wurde dem Bauvorhaben einstimmig zugestimmt.
 
Bekanntgaben und Verschiedenes
 
Ortsvorsteher Brender informierte,
 
dass - nach der Kleintalstraße – nun auch in der Großtalstraße neue „Achtung Krötenwanderung!“-Verkehrsschilder aufgestellt wurden. Diese klappbare Beschilderung wird nur für die Zeit der Amphibienwanderung aktiviert. eine Vollsperrung für eine Baustelleneinrichtungsfläche am 29.04.2026 mit Umleitung in der Peterbergstraße. über eine angekündigte städtische Drucksache für die Mai-Sitzung. Es geht um die Neufassung der Richtlinien zu Förderung der Musikvereine.

Veröffentlicht am 24. April 2026