Wählen gehen!
Behindertenbeiratswahl am Sonntag, 30. März

Am Sonntag, 30. März, wird der Behindertenbeirat neu gewählt. Wahlberechtigte können ihre Stimme von 10 bis 17 Uhr im Rathaus im Stühlinger (Raum Schauinsland ), Fehrenbachallee 12, abgeben. Dazu müssen sie ihren Personal- und Schwerbehindertenausweis mitbringen.
Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle, die in Freiburg mit Wohnsitz gemeldet sind, mindestens 16 Jahre alt sind, einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben oder gesetzliche Vertretung eines (auch minderjährigen) Menschen mit Behinderung sind.
Wahlsonntag und Wahlergebnis
Am Wahltag sind etwa 15 Wahlhelfer*innen aus der Stadtverwaltung vor Ort, um Fragen zu klären und die Wähler*innen zu unterstützen. Um 11 Uhr besucht der Erste Bürgermeister Ulrich von Kirchbach das Wahllokal. Ab 15 Uhr sind alle Wähler*innen eingeladen, im Wahlcafé bei Getränken und Gebäck zusammenzukommen.
Das Ergebnis der Behindertenbeiratswahl liegt voraussichtlich Dienstagmittag, 1. April, vor. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Behindertenbeirats findet am Mittwoch, den 9. April, statt. Bis dahin müssen die Gewählten die Wahl annehmen. Sonst geht ihr Sitz an eine*n Nachrücker*in.
Wahlaufruf in Leichter Sprache
Am 30. März bitte wählen gehen!
Der Behinderten-Beirat wird neu gewählt.
Wann: Am Sonntag, 30. März
Wo: Im Rathaus im Stadt-Teil Stühlinger, in der Fehrenbach-Allee 12
Unten im Erdgeschoss, der Raum heißt Schauinsland
- Was ist für Menschen mit Behinderung wichtig?
- Welche Hindernisse gibt es in der Stadt?
- Welche Hilfen brauchen Menschen mit Behinderung?
- Welche Rechte haben Menschen mit Behinderungen?
Der Behinderten-Beirat hat 16 Mitglieder. Viele Mitglieder haben auch eine Behinderung.
Die Mitglieder geben Infos über Inklusion.
- Jeder gehört zur Gesellschaft dazu.
- Kein Mensch wird ausgeschlossen.
- Jeder Mensch hat die gleichen Rechte und Pflichten.
Die Mitglieder geben auch Infos über Teilhabe. Teilhabe heißt: mitmachen können.
Die Gruppe spricht auch mit Politikern darüber. Und mit Ämtern und Behörden.
Das Ziel ist: Freiburg soll barrierefreier werden.
Wer darf wählen?
Alle Menschen...
- ...die in Freiburg wohnen
- ...die eine Behinderung von
- ...50 Prozent und mehr haben
- ...die 16 Jahre alt sind oder älter
Wie wird gewählt:
Alle Wähler und Wählerinnen können 16 Kreuze machen.
Es gibt 54 Bewerber und Bewerberinnen.
Wo gibt es Infos?
Im Büro der kommunalen Behinderten-Beauftragten.
Die Behinderten-Beauftragte ist für die Menschen mit Behinderung in Freiburg da.
Adresse: Fehrenbach-Allee 12, 79106 Freiburg
Telefon: 0761 201-3505
E-Mail: info@behindertenbeiratfreiburg.de
Internet: www.wirmischenunsein.de
Expert*innen in eigener Sache
Zur Wahl stehen 54 Freiburger*innen mit Behinderung. Das sind so viele wie noch nie. Sie alle sind Fachleute in eigener Sache und haben ein gemeinsames Ziel: ein Freiburg mit weniger Barrieren – für alle Menschen. Zu allen Kandidierenden liegt im Wahllokal Infomaterial aus.
Interessensvertretung für Menschen mit Behinderung
Bis zur nächsten Wahl in fünf Jahren haben die 16 gewählten Mitglieder des Freiburger Behindertenbeirats die Möglichkeit, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen in der Stadt zu verbessern und eine inklusive Stadtgesellschaft mitzugestalten.
2008 wurde der Beirat gegründet, und seine Mitglieder haben in diesen 17 Jahren schon viel erreicht. Die eigentliche Aufgabe des Beirats ist, mit Stadtverwaltung und Gemeinderat über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Freiburg zu verhandeln.