Hilfe bei Schwangerschaft, Erkrankung und Krisen

Haus- und Familienpflege

Die Haus- und Familienpflegerin ist eine staatlich geprüfte Fachkraft mit hauswirtschaftlicher, pädagogischer und sozialpflegerischer Qualifikation.

In Absprache mit Ihnen und Ihrer Familie hält sie das Familienleben in Gang. Wenn Sie den Haushalt aus verschiedensten Gründen nicht mehr selbst bewältigen können, übernimmt sie selbständig und eigenverantwortlich alle notwendigen hauswirtschaftlichen, pädagogischen und sozialpflegerischen Tätigkeiten im Haushalt.

Familienpflegerinnen unterliegen der Schweigepflicht.

Familienpflegerinnen sind da

wenn in Ihrem Haushalt bzw. in Ihrer Familie vorübergehend Hilfe notwendig wird, z.B.

  • bei akuter Erkrankung oder Krankenhausaufenthalt der Mutter/ des Vaters
  • bei ambulanter und stationärer Kur der Mutter/ des Vaters
  • bei Problemen in der Schwangerschaften und/ oder nach der Geburt
  • in Not- bzw. Krisensituationen
  • bei körperlicher, seelischer Belastung
  • in Familien mit behinderten, chronisch kranken und pflegebedürftigen Familienmitgliedern

Familienpflegerinnen übernehmen

  • die Planung und Führung des Haushaltes mit Einkauf, Kochen, Haushalts- und Wäschepflege
  • die Betreuung und Beaufsichtigung Ihres Kindes/ Ihrer Kinder
  • die Sicherstellung von Kindergarten und Schulbesuchen
  • die Pflege erkrankter Familienmitglieder
  • alltäglich anfallende Aufgaben
  • die Suche nach weiterführenden Hilfsangeboten

Bezahlung

Der Einsatz einer Haus- und Familienpflegerin wird von den Kostenträgern in der Regel von Montag bis Freitag für maximal acht Stunden pro Tag übernommen.

Je nach Grund für den Ausfall eines Elternteils kommen als Kostenträger in Frage:

  • Kranken- bzw. Pflegekasse
  • Rentenversicherungsträger
  • Beihilfe
  • Amt für Kinder, Jugend und Familie

Voraussetzungen

  • eine Bescheinigung Ihres Arztes
  • einen Bescheid Ihrer Krankenkasse
  • oder anderer Kostenträger

Kontakt

Amt für Kinder, Jugend und Familie
Kommunaler Sozialer Dienst

Haus- und Familienpflege
Europaplatz 1
79098 Freiburg
Telefon 0761 201-8601
Fax 0761 201-8699

Empfang
0761 / 201-8310 erfragen.
Montag-Donnerstag 7:30-16:30 Uhr
Freitag 7:30-15:30 Uhr