Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen

1. Gebäudehülle optimal gedämmt

Sollten Sie eine Fördermittelberatung benötigen, können Sie eine einfache Fördermittelberatung kostenlos telefonisch unter 0761/791 771 7 in Anspruch nehmen. Hier können Sie auch konkrete Fragen zu den Förderprogrammen der KfW und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

Die Fördermittelberatung ist vor Allem dazu gedacht, Ihnen einen tieferen Eindruck in die aktuelle Fördermittel-Landschaft zu vermitteln. Zuerst sollten Sie jedoch die für Sie kostenlose Einstiegsberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen, um einen Eindruck von Ihrem Gebäude und den energetischen Potentialen zu gewinnen. Die kostenlose Vor-Ort-Einstiegsberatung können Sie unter 1.2 buchen.

1.1 Fördermittelberatung und -antragstellung

Als besonderen Service unterstützt die Stadt Freiburg eine Fördermittelberatung und insbesondere die Antragsstellung für Fördermittel. Durch dieses besondere Angebot wird die Antragsstellung für Fördermittel von Stadt Bund und Land für Sie noch einfacher.

Voraussetzungen und Zuschusshöhe

Je nach Maßnahme gelten folgende Zuschussbeiträge:

  1. Gefördert wird eine Beratung plus Antragstellung für Einzelmaßnahmen bei der BAFA oder der L-Bank im Rahmen des BEG EM sowie bei der Stadt Freiburg für mindestens einen Baustein. Hierfür wird von der Stadt ein Zuschuss zu den Leistungen der Energieberater_in von pauschal 300 Euro gewährt
  2. Gefördert wird eine Beratung plus Antragstellung für Effizienzhäuser bei der BAFA oder der L-Bank im Rahmen des BEG WG sowie bei der Stadt Freiburg für mindestens einen Baustein. Hierfür wird von der Stadt ein Zuschuss zu den Leistungen der Energieberater_in von pauschal 600 Euro gewährt.
  3. Für Wohnungseigentümergemeinschaften werden die Zuschüsse unter 1. und 2. um 500 Euro erhöht, bei einer zusätzlichen Erläuterung des Beratungsberichts in der Wohnungseigentümerversammlung oder im Beirat.

1.2 Energiesparberatung von der Verbraucherzentrale

Mit der Freiburger Energiesparberatung bietet die Stadt Freiburg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kostenlose Energiesparberatungen Vor-Ort für alle Freiburger_innen.

Für Eigentümer_innen mit Interesse an einer energetischen Sanierung bietet sich der Gebäude-Check an. Dieser wird als Fördervoraussetzung für Einzelmaßnahmen des Bausteins "Gebäudehülle optimal gedämmt" anerkannt.

Eine Energiesparberatung können Sie sich direkt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg holen: 0711/669 110. Die 30 Euro Eigenanteil übernimmt die Stadt Freiburg für Sie.

1.3 Wärmeschutz von Wohngebäuden

Die Stadt fördert Maßnahmen zur Verringerung der Wärmeverluste an Wohngebäuden. Es werden insbesondere gefördert:

  • Außenwanddämmung,
  • Dämmung des Daches (Flachdach oder Steildach),
  • Dämmung der obersten Geschossdecke,
  • Dämmung der Kellerdecke.

Falls es sich bei Ihrem Haus um ein denkmalgeschütztes oder erhaltenswertes Gebäude handelt, haben wir hier für Sie weitere Informationen zusammengestellt.

Informieren Sie sich auch über die Förderprogramme des Bundes unter www.kfw-foerderbank.de und www.bafa.de.

Bitte achten Sie bei dem von Ihnen geplanten Wärmeschutzmaßnahmen auch auf den Artenschutz von Vögeln und Fledermäusen, die möglicherweise sogar unbemerkt in Dächern oder an Fassaden leben. Das Infoblatt Wämesanierung & Artenschutz (4,717 MB) des BUND gibt Ihnen dabei Hilfestellung.

Häufige Fragen zum Förderprogramm (FAQ)

Allgemein

Wann müssen Anträge beim Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ gestellt werden?

Anträge zum Baustein 1 müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Anträge zu den Bausteinen 2 und 3 sind nach Durchführung der Maßnahmen mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Wann erhalte ich Nachricht, ob mein Antrag bewilligt wurde?

Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid über die bewilligte Fördersumme. Anschließend erfolgt die Auszahlung. Ausnahme: Baustein 1.3

Muss ich in Freiburg gemeldet sein, um einen Antrag für ein Gebäude in Freiburg zu stellen?

Nein – wichtig ist, dass der Standort des zu fördernden Objektes in Freiburg ist.

Kann ich gleichzeitig über die Stadt Fördermittel beantragen und über das BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)?

Es können beide Anträge gestellt werden. Die Förderung der Stadt muss dann beim BAFA angegeben werden.
Falls die vom Bund vorgegebene maximale Förderhöhe von 60 Prozent überschritten wird, werden entsprechend Mittel abgezogen. Hierzu lesen Sie in den Richtlinien auf der S. 4.

Baustein 1.3

Wann muss der Antrag zu Wärmeschutz von Gebäuden Baustein 1.3 gestellt werden?

Der Antrag zum Baustein 1.3 Wärmedämmung muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Bei dem Sanierungsvorhaben kommt es zu Verzögerungen und ich kann die Frist für den Verwendungsnachweis nicht einhalten. Was kann ich tun?

Sollten Sie die Frist von einem Jahr nach Bewilligung nicht einhalten können, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit einer kurzen Begründung an waermeschutz@fesa.de oder rufen Sie uns an unter 0761 407361. Da die Beantwortung von Mails etwas länger dauern kann, gilt das Eingangsdatum der Mail als fristgerechte Rückmeldung.
Ist die Frist bereits überschritten, gilt das gleiche. Mit einer entsprechenden Begründung ist eine nachträgliche Fristverlängerung in den meisten Fällen möglich.

Weitere Infos

Weitere Informationen zu Förderungsmöglichkeiten:
www.co2online.de/foerdermittel

Datenbank mit in Freiburg tätigen Energieberatern:
www.freiburg.de/energieberatung und als pdf Energieberater in Freiburg (471,8 KB)

Weiterhin finden Sie bei der vom Land Baden-Württemberg geförderten Seite Zukunft Altbau Informationen zu den von Ihnen geplante Maßnahmen, sei es zur Dämmung von Dach und Fassade oder zum Einbau einer umweltfreundlichen Heizung. In jedem Fall ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren, da viele Anträge vor Beginn des Vorhabens gestellt werden müssen.

Kontakt

Umweltschutzamt Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
klimawohnen@stadt.freiburg.de
Telefon 0761 201 6188

Fotos: badenova, kzenon / istockphoto.com