Seit Januar 2026

Daten für die Bundeswehr: Kein Widerspruch mehr möglich

Person in Bundeswehr-Kluft, Seitenansicht und nur der Oberkörper

Der Bund hat im vergangenen Dezember das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes beschlossen, zum 1. Januar ist es in Kraft getreten. Dazu gehört auch, dass die bisherige Möglichkeit entfällt, der Datenübermittlung an die Bundeswehr zu widersprechen.

Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz enthält eine wichtige Änderung im Meldewesen: Für die Wehrerfassung ist seit Jahresbeginn nur noch die Bundeswehr zuständig. Die lokalen Meldebehörden – in Freiburg das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement (ABI) – sind nicht mehr beteiligt. Nun weist das ABI darauf hin, dass das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz ersatzlos entfällt.

Bereits bestehende Sperren im Melderegister wurden gelöscht, ein neuer Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ist nicht mehr möglich. Andere Widerspruchsrechte gegenüber dem ABI, etwa bei Altersjubiläen oder gegenüber Religionsgemeinschaften, bleiben unverändert bestehen. Die Umsetzung erfolgt automatisch durch die Meldebehörden. Für die Bürger*innen besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

Weitere Infos gibt es hier bei der Bundeswehr.

Veröffentlicht am 22. Januar 2026