Jugendschutzkontrollen

Mehrheit der Geschäfte verstößt gegen Jugendschutzgesetz

Wer in Baden-Württemberg Alkohol oder Zigaretten an Jugendliche verkauft, muss mit einer Geldstraße von 300 Euro rechnen.

Das Amt für öffentliche Ordnung (AföO) hat erneut überprüft, ob Freiburger Verkaufsstellen die gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz einhalten. Auslöser der Kontrollen waren Hinweise, dass Jugendliche an einzelnen Geschäften Alkohol oder E-Zigaretten erwerben konnten. Drei der vier kontrollierten Betriebe haben gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Den Verkäufer*innen droht jetzt ein Bußgeldverfahren.

Azubis als Testpersonen

Für die Kontrollaktion stellten sich zwei 17-jährige städtische Auszubildende als Testpersonen zur Verfügung. Die Teilnahme erfolgte freiwillig und mit Einverständnis der Eltern. Mitarbeitende des AföO begleiteten die Jugendlichen während der gesamten Aktion und hielten sich jederzeit in ihrer Nähe auf.

Ergebnis der Kontrollen: Drei der vier Betriebe – darunter drei Kioske und ein Supermarkt – haben gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. In einem Fall verkaufte das Personal Spirituosen an die Minderjährigen, in zwei weiteren Fällen erhielten sie E-Zigaretten ohne Alters- oder Ausweiskontrolle. Ein Geschäft, über das es zuletzt Beschwerden gegeben hatte, hat sich richtig verhalten.

Bußgeld und Sensibilisierungsgespräche

Für die festgestellten Verstöße leitet die Stadt Bußgeldverfahren gegen die Verkäufer*innen ein. Zusätzlich führten die Mitarbeiter*innen des AföO Sensibilisierungsgespräche. In Baden-Württemberg werden solche Verstöße im Regelfall mit 300 Euro Bußgeld bestraft.

In einigen Wochen wird das AföO weitere Betriebe kontrollieren.

Weitere Artikel

Veröffentlicht am 19. Dezember 2025