Jugendschutzkontrollen
Mehrheit der Geschäfte verstößt gegen Jugendschutzgesetz

Das Amt für öffentliche Ordnung (AföO) hat erneut überprüft, ob Freiburger Verkaufsstellen die gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz einhalten. Auslöser der Kontrollen waren Hinweise, dass Jugendliche an einzelnen Geschäften Alkohol oder E-Zigaretten erwerben konnten. Drei der vier kontrollierten Betriebe haben gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Den Verkäufer*innen droht jetzt ein Bußgeldverfahren.
Azubis als Testpersonen
Für die Kontrollaktion stellten sich zwei 17-jährige städtische Auszubildende als Testpersonen zur Verfügung. Die Teilnahme erfolgte freiwillig und mit Einverständnis der Eltern. Mitarbeitende des AföO begleiteten die Jugendlichen während der gesamten Aktion und hielten sich jederzeit in ihrer Nähe auf.
Ergebnis der Kontrollen: Drei der vier Betriebe – darunter drei Kioske und ein Supermarkt – haben gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. In einem Fall verkaufte das Personal Spirituosen an die Minderjährigen, in zwei weiteren Fällen erhielten sie E-Zigaretten ohne Alters- oder Ausweiskontrolle. Ein Geschäft, über das es zuletzt Beschwerden gegeben hatte, hat sich richtig verhalten.
Bußgeld und Sensibilisierungsgespräche
Für die festgestellten Verstöße leitet die Stadt Bußgeldverfahren gegen die Verkäufer*innen ein. Zusätzlich führten die Mitarbeiter*innen des AföO Sensibilisierungsgespräche. In Baden-Württemberg werden solche Verstöße im Regelfall mit 300 Euro Bußgeld bestraft.
In einigen Wochen wird das AföO weitere Betriebe kontrollieren.


