Bezahlkarte für Asylbewerber*innen ab 2026
Gemeinderat stellt Antrag beim Land

Auf Anweisung des Landes muss die Stadt die Bezahlkarte für Asylbewerber*innen einführen. Die Mehrheit im Gemeinderat findet das nicht gut und empfiehlt der Stadtspitze, beim Land einen Antrag auf Aussetzung zu stellen.
Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, bekommt das Geld in Zukunft über eine guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung ausgezahlt. Maximal 50 Euro Bargeld lassen sich mit der Bezahlkarte abheben, Lastschriften und Überweisungen kann man nur unter bestimmten Umständen tätigen. Damit wollen Bund und Länder stärker kontrollieren, für was Asylbewerber*innen ihr Geld ausgeben. Kritiker*innen sehen dadurch das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz gefährdet und fürchten erheblichen zusätzlichen Aufwand für die Verwaltung.
Zu ihnen gehören auch die Stadtverwaltung und große Teile des Gemeinderats, wie sich in der Debatte zu einer Informationsvorlage in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres zeigte. „Klar ist, wir wollen keine Stigmatisierung haben“, sagte Grünen-Stadtrat Simon Sumbert. Genau das bewirke die Bezahlkarte aber: Viele Geflüchtete fühlten sich unter Generalverdacht gestellt. „Die Bezahlkarte ist ein Signal von grundsätzlichem Misstrauen", so Sumbert.
Dazu kommen praktische Hindernisse für die Menschen, die auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sind. „Viele Shops haben gar keine Bezahlgeräte“, gab Felix Efosa von Eine Stadt für alle zu Bedenken. Außerdem könne theoretisch jede Transaktion mit der Bezahlkarte überwacht werden. Dabei sei es nicht die Entscheidung von staatlichen Gremien, „wer was mit seinem Geld macht“, betonte Efosa. Die Bezahlkarte sei deshalb ein „teurer, integrationsfeindlicher Irrweg".
Antrag auf Aussetzung
Daher wolle man die Verwaltung zu einem Antrag auf Prüfung der Aussetzung der Bezahlkarte anregen, erklärte Ismael Hares (SPD/JF): „Die Erfahrung aus anderen Kommunen zeigt: Mit der Bezahlkarte steigt der Verwaltungsaufwand.“ Außerdem müsse man sich an die grundgesetzliche Verpflichtung der Menschenwürde halten, statt Asylbewerber*innen in Sippenhaft zu nehmen. „Den Zustand der Gesellschaft erkennt man daran, wie sie mit den Schwächsten umgeht“, sagte Hares. „Die Bezahlkarte trifft die, die keine Lobby haben.“
Eine andere Meinung vertrat CDU-Stadtrat Klaus Schüle: „Die Bezahlkarte ist ein wichtiger Baustein der Asylpolitik.“ Sie garantiere, dass nur lebenswichtige Ausgaben getätigt würden und trage zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Asylpolitik bei. Deshalb bekenne sich die CDU klar zur Bezahlkarte.
Ähnlich sah es AfD-Stadtrat Karl Schwarz. Man müsse der Weisung aus Stuttgart Folge leisten und die Bezahlkarte einführen, denn sie habe auf Asylbewerber*innen eine abschreckende Wirkung.
Durchsetzen konnte sich am Ende eine große Mehrheit aus den Fraktionen Die Grünen, SPD/JF, ESfa, FR4U, FDP/BfF und K/I. Sie stimmten für einen Antrag, der dem Oberbürgermeister empfiehlt, beim Landesministerium der Justiz und für Migration einen Antrag auf Befreiung der landesrechtlichen Vorgaben zur Bezahlkarte zu stellen. Zudem soll die Stadt in zwei Jahren eine Bilanz zur Bezahlkarte anregen. Dabei soll die Perspektive der Nutzer*innen und die Folgen auf den Integrationsprozess miteinbezogen werden.
Enormer Mehraufwand
Für die Verwaltung ist klar: „Wir wollen die Bezahlkarte in Freiburg nicht einführen“, sagte Erster Bürgermeister Ulrich von Kirchbach. Sie bedeute enormen administrativen Aufwand, denn die Mitarbeitenden im Amt für Migration und Integration müssen im Einzelfall prüfen, ob jemand die Karte nutzen muss. Was den Antrag betrifft, stoßen die Fraktionen deshalb auf offene Ohren. „Wer permanent von unbürokratischer Verwaltung redet, bekäme hier die Gelegenheit, das umzusetzen“, sagte er mit Blick in Richtung Stuttgart.
Aktuell plant die Stadt, die Bezahlkarte ab dem 1. Januar 2026 an alle Neuzugänge auszugeben. Schrittweise folgen dann die, die schon länger in Freiburg sind.
Stichwort
Die rechtliche Voraussetzung für die bundesweite Einführung der Bezahlkarte hat der Bundestag im April 2024 geschaffen. Im Oktober 2024 hat das baden-württembergische Ministerium der Justiz und für Migration fachliche Hinweise zur konkreten Nutzung der Bezahlkarte auf Stadt- und Landkreisebene erlassen. Die Stadt ist als untere Weisungsbehörde rechtlich verpflichtet, diese umzusetzen, stemmte sich aber zunächst dagegen – bis im Oktober die Weisung aus Stuttgart kam. Daraufhin hat Freiburg eine erste Tranche Bezahlkarten bestellt. Eine Einführung bis zum 21. November war aus Zeitgründen aber nicht zu schaffen.
Dieser Artikel erschien im Amtsblatt Nr. 901 vom 20. Dezember 2025. Wer auf dem Laufenden bleiben will, wird alle zwei Wochen per Newsletter über das neue Amtsblatt informiert. Jetzt anmelden!