Soziale Erhaltungssatzung
Haushalte in der Unterwiehre werden befragt

In der westlichen Unterwiehre werden seit Samstag, 8. November, rund 1500 Haushalte zu ihrer Wohnsituation und Wohnkostenbelastung befragt. Damit prüft die Stadt, ob es dort neue Hinweise für eine Soziale Erhaltungssatzung gibt. Sie bittet die Bewohner*innen um Teilnahme an der Befragung.
Schutz vor Verdrängung und hohen Mieten
Die Satzung soll die Bewohner*innen davor schützen, aus ihrem Wohnumfeld verdrängt zu werden. Das kann beispielsweise durch Luxussanierungen und damit steigende Mietkosten passieren. Mit der Untersuchung wurde erneut das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg beauftragt.
Bereits Ende 2021/Anfang 2022 wurde das Gebiet untersucht. Es konnten allerdings keine Voraussetzungen nachgewiesen werden, um eine Soziale Erhaltungssatzung erlassen zu können. Der Gemeinderat hatte daraufhin beschlossen, das Gebiet weiterhin zu beobachten.
Datenschutz gewährleistet
Die Fragebögen können entweder kostenlos zurückgesendet werden oder online ausgefüllt werden. Die Befragung ist freiwillig, der Datenschutz wird gewährleistet und alle Daten nur nach strengen Vorgaben anonymisiert ausgewertet.
Ergeben sich aus der Untersuchung klare Hinweise auf steigende Verdrängung, folgen weitere Untersuchungen und es wird entschieden, ob eine Soziale Erhaltungssatzung eingeführt wird.
Worum geht es bei der Sozialen Erhaltungssatzung?
Die Soziale Erhaltungssatzung ist ein städtebauliches Instrument des Baugesetzbuchs. Die Satzung soll sicherstellen, dass die Bewohner*innen in ihrem vertrauten Wohnumfeld bleiben können und Bauprojekte nicht zu sozialer Verdrängung führen. Daher müssen im betroffenen Gebiet Modernisierungen, der Rückbau von Wohnraum und Umwandlungen von Miet- und Eigentumswohnraum von der Stadt genehmigt werden.
Wichtig ist:
Das Ziel der Erhaltungssatzung ist es nicht, Umbauten und Sanierungen grundlegend zu verbieten. Instandsetzungen und Modernisierungen auf einen zeitgemäßen technischen Standard sind weiterhin möglich. Und auch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ist möglich. Die Satzung schützt nicht einzelne Mietverhältnisse – hierfür greift das Mietrecht. Sie greift vielmehr auf Quartiersebene.
Welche Haushalte befragt werden, zeigt die Karte. (5,195 MB)