Für junge Menschen mit Behinderung
Verfahrenslotsin unterstützt Teilhabe

Bundesweit unterstützen Verfahrenslots*innen junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien dabei, staatliche Hilfe zu beantragen. In Freiburg wird das Angebot zunehmend bekannter, berichtete die Freiburger Verfahrenslotsin Kerstin Thoma im Kinder- und Jugendhilfeausschuss.
Vertraulich und kostenfrei
Den Überblick behalten im Dschungel der Verfahren und Verordnungen – das will der Bund mit den Verfahrenslots*innen erreichen, die für alle Jugendämter seit 2024 Pflicht sind. Die Fachkräfte unterstützen Menschen mit Behinderung unter 27 Jahren und ihre Familien dabei, sich im komplexen Sozialleistungssystem zurechtzufinden. Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei.
Beratung zu Leistungsansprüchen und gebündelte Expertise
Die Gesetzeslage ist auch deshalb komplex, weil Menschen mit mehrfachen und seelischen Behinderungen Leistungen auf Basis unterschiedlicher Gesetze beantragen müssen. „Den jungen Menschen fehlen häufig die Ressourcen, um diese Verfahren alleine zu bewältigen“, erklärte Thoma.
Die Verfahrenslotsin erfüllt deshalb eine Art Doppelmandat: Zum einen berät sie Betroffene zu ihren Leistungsansprüchen. Zum anderen bündelt sie die Expertise zur Gesetzgebung, um die Zusammenführung der Leistungen beim Jugendamt zu unterstützen. Das soll künftig vollständig für die Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche zuständig sein.
„Das Angebot der Verfahrenslotsin ist mittlerweile stadtweit bekannt“, resümiert Thoma die vergangenen Monate. Ein Blick in die Zahlen zeigt: Allein im ersten Halbjahr 2025 hat sie bereits 107 Anfragen abgearbeitet – 2024 waren es insgesamt noch rund 70. Fast zwei Drittel der Beratungen umfassten zwei oder mehr Gespräche.
Unterstützung bei der Frage nach Assistenzleistungen
Meist nahmen Eltern kleinerer Kinder und junge Volljährige die Unterstützung in Anspruch, etwa beim Übergang von der Kita in die Schule oder von der Grundschule auf eine weiterführende Schule. Häufig stand dabei die Frage nach Assistenzleistungen wie Schulbegleitung im Mittelpunkt. Bei jungen Erwachsenen ging es oft um das Thema Wohnen.
„Am besten funktioniert bislang die klassische Mundpropaganda, um Betroffene zu erreichen“, erklärte Thoma. Deshalb sei es wichtig, dass Multiplikator*innen in Einrichtungen wie Schulen und Kitas das Angebot der Verfahrenslotsin kennen.
Infos: www.freiburg.de/verfahrenslotsin
Dieser Artikel erschien im Amtsblatt Nr. 896 vom 11. Oktober 2025. Wer auf dem Laufenden bleiben will, wird alle zwei Wochen per Newsletter über das neue Amtsblatt informiert. Jetzt anmelden!