Gemeinderat kippt Erhaltungssatzung
Sonderrolle von Waldsee aufgehoben
Die Diskussion war kontrovers, das Abstimmungsergebnis aber eindeutig: Mit großer Mehrheit hat der Gemeinderat beschlossen, die seit 2019 geltende städtebauliche Erhaltungssatzung für den Stadtteil Waldsee wieder aufzuheben.
Die Entwicklung kam relativ überraschend: Im Dezember 2024 hatten weite Teile des Gemeinderats die Verwaltung beauftragt, über die bisherigen Erfahrungen, insbesondere den Aufwand für Bauherren und Bauverwaltung sowie über Zielkonflikte mit dem Klimaschutz und der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zu berichten. Diese Auswertung lag im April dieses Jahres vor. Dabei zog die Verwaltung ein überwiegend positives Fazit – ein interfraktionelles Bündnis aus Grünen, Eine Stadt für alle, SPD/JF, FR4U, FDP/BfF sowie Freien Wählern sah das anders: Weil beispielsweise die Installation von Photovoltaikanlagen und der Ausbau von Dachgeschossen zur Schaffung von Wohnraum erheblich erschwert seien, beantragten sie die Aufhebung der Satzung.
„Absurde Geschichten“
In der gemeinderätlichen Aussprache betonte Timothy Simms von den Grünen zwei Aspekte besonders: den Bürokratieabbau und die Gleichbehandlung mit anderen Stadtteilen. Aus Presseberichten seien „einige absurde Geschichten“ zu entnehmen gewesen, was durch die Satzung verhindert oder erschwert worden sei. Die zuletzt entstandene öffentliche Debatte sei „zum Verlust der Baukultur hochgejazzt“ worden. „Wir teilen die Befürchtungen zur weiteren Entwicklung des Stadtviertels nicht.“
Auch seine SPD/JF-Kollegin Julia Söhne verteidigte die Kehrtwende des Gemeinderats: „Ich finde es total wichtig, dass wir unsere Entscheidungen hinterfragen. Das sollten wir vielleicht häufiger machen.“ Das ursprüngliche Anliegen, den historischen Bestand im zu Beginn des 20. Jahrhunderts erbauten Stadtteil zu erhalten, sei zwar nach wie vor berechtigt. In der Praxis habe die Satzung aber „nicht nur geschützt, sondern auch sinnvolle Maßnahmen erschwert“, so die Fraktionsvorsitzende. Im Zweifelsfall habe für ihre Fraktion immer die Schaffung von Wohnraum Vorrang.
Verschiedene Standpunkte gab es in der CDU-Fraktion: Drei Mitglieder, darunter Bernhard Rotzinger, sprachen sich für die Aufhebung der Satzung aus. Diese sei „zu restriktiv“ gewesen, wegen „Aussichtslosigkeit“ seien viele Anträge gar nicht erst gestellt worden, deswegen sei der Aufwand für die Verwaltung auch „angenehm niedrig“ gewesen. Die übrigen drei Fraktionsmitglieder hätten sich aber eine angemessene Fortentwicklung der Satzung gewünscht und enthielten sich deswegen bei der Schlussabstimmung, wie die Vorsitzende Carolin Jenkner zu Protokoll gab.
„Massive Zielkonflikte“
Keine Zweifel äußerte FDP/BfF-Stadtrat Uwe Stasch. Die Satzung sei „gut gemeint, aber hinderlich“ gewesen und habe „massive praktische Probleme und Zielkonflikte“ verursacht. Außerdem sei die Ungleichbehandlung zum Freiburger Westen, wo es vergleichbare Erhaltungssatzungen nicht gibt, nicht nachvollziehbar. Davor, die Bewohner des Stadtteils als „die bösen Reichen im Waldsee“ zu stigmatisieren, warnte Freie-Wähler-Fraktionschef Johannes Gröger: „Jede Wohnung ist guter Wohnraum, denn er entlastet den Freiburger Wohnungsmarkt.“
„Furchtbare Debatte“
Genau dieses Argument wollte Kulturliste-Stadtrat Markus Schillberg nicht gelten lassen. „Im Waldsee wird kein bezahlbarer Wohnraum entstehen“, aber nur daran mangele es in der Stadt. Er bezeichnete die Debatte insgesamt als „furchtbar“ und wies – erfolglos – darauf hin, dass mit der Aufhebung der Satzung „das ganze Instrument in der Mülltonne“ sei. Vehement unterstützt wurde er in dieser Einschätzung aber lediglich von Freiburg-Lebenswert-Stadtrat Wolf-Dieter Winkler. Die Erhaltungssatzung sei „damals eine wegweisende Entscheidung“ gewesen, jetzt würde man diese „bahnbrechende Errungenschaft ohne Not schleifen“.
Nur sechs Ratsmitglieder sahen das genauso, acht enthielten sich, alle anderen waren dafür, dass im Stadtteil Waldsee künftig wieder dieselben Regeln gelten wie überall, wo es keinen Bebauungsplan gibt: Bauvorhaben müssen sich nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches an der Umgebungsbebauung orientieren – nach Einschätzung der Ratsmehrheit ist damit ein ausreichender Schutz des Stadtviertels gewährleistet.
Dieser Artikel erschien im Amtsblatt Nr. 893 vom 9. August 2025. Wer auf dem Laufenden bleiben will, wird alle zwei Wochen per Newsletter über das neue Amtsblatt informiert. Jetzt anmelden!