Drei Fragen an...
Ulrike Pelzer zum zehnjährigen Bestehen des Gestaltungsbeirats


Seit zehn Jahren hilft der Gestaltungsbeirat mit, die städtebauliche, architektonische und landschaftsplanerische Qualität von Bauvorhaben möglichst hoch zu halten. Knapp 140 Projekte hat das weisungsungebundene Gremium bislang begleitet. Architektin Ulrike Pelzer vom Baurechtsamt hat uns verraten, wie der Rat funktioniert.
1 | Wer entscheidet, welche Projekte begutachtet werden?
Die Beratung im Gestaltungsbeirat geht meistens auf die Empfehlung der Fachämter des Baudezernats zurück. Selbstverständlich nehmen wir aber auch Bauvorhaben auf Wunsch der Bauherrschaft oder der Architekt*innen auf. Wichtige Auswahlkriterien sind die Auswirkungen auf das Stadtbild oder ob die Bürgerschaft von der Nutzung betroffen ist. Vorhaben in der Innenstadt sind grundsätzlich immer für eine Beratung im Gestaltungsbeirat prädestiniert, ebenso Projekte der Stadt Freiburg selbst. Infrage kommen dabei keineswegs nur Neubauten, sondern auch Erweiterungsbauten und Umbauten.
2 | Sind die Ratschläge des Gremiums bindend?
Der Gestaltungsbeirat gibt Hinweise und Empfehlungen zu stadtplanerischen, architektonischen und landschaftsplanerischen Aspekten. Diese Anregungen werden schriftlich in einem Protokoll festgehalten. Eine Verpflichtung, die Vorschläge umzusetzen, besteht nicht. Die meisten sind aber dankbar für die unabhängige fachliche „Zweitmeinung“.
3 | Gibt es Bauvorhaben, die Ihnen besonders in Erinnerung geblieben sind?
Einzelne Beispiele aus den knapp 140 bearbeiteten Bauvorhaben herauszupicken, fällt mir schwer. Ich freue mich am meisten über die Projekte, bei denen es gelungen ist, durch Berücksichtigung von städtebaulicher Körnung, lokalen Bauweisen und Materialen einen Bezug zum Ort herzustellen und so einen Mehrwert für das Quartier zu schaffen. Denn ohne diese Sensibilität bleiben Gebäude Immobilien, die an x-beliebigen Ort stehen können.
Dieser Artikel erschien im Amtsblatt Nr. 892 vom 26. Juli 2025. Wer auf dem Laufenden bleiben will, wird alle zwei Wochen per Newsletter über das neue Amtsblatt informiert. Jetzt anmelden!