Zum 1. Juni 2025

Neue Landesbauordnung ermöglicht schnelleres und einfacheres Bauen

Mit dem "Gesetz für das schnellere Bauen" hat die Landesregierung im März eine Änderung der Landesbauordnung (LBO) beschlossen, die zum 28. Juni in Kraft tritt.

Mehr Wohnraum schaffen

Ziel der Landesregierung ist es, eine weitere Verdichtung zu ermöglichen und damit die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zu erleichtern. Außerdem werden Baugenehmigungen weiter  vereinfacht. Zudem sind künftig mehr Bauvorhaben verfahrensfrei möglich, so beispielsweise die Nutzungsänderung bestehender Gebäude im Innenbereich zur Schaffung von Wohnraum.

Eine weitere Beschleunigung soll das Instrument der "Genehmigungsfiktion" ermöglichen. Das bedeutet konkret, dass ein Antrag als genehmigt gilt, sofern die zuständige Behörde nicht  innerhalb von drei Monaten entscheidet, sofern sie nicht vorher bereits anders entschieden hat oder auf die Genehmigungsfiktion verzichtet wird.

Weitere Änderungen

Mehr Tempo verspricht auch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Bau- und Denkmalsachen ab dem 1. Juni. Bauherren und Nachbar*innen, die mit einer behördlichen  Entscheidung nicht einverstanden sind, haben dann nur noch die Möglichkeit, diese im gerichtlichen Klageverfahren prüfen zu lassen.

Nicht zuletzt sind örtliche Bauvorschriften künftig nur noch dann möglich, wenn sie gleichzeitig die Nutzung erneuerbarer Energien zulassen. Bestehende örtliche Bauvorschriften, bei denen  dies nicht der Fall ist, werden zum 28. September unwirksam.

Dieser Artikel erschien im Amtsblatt Nr. 889 vom 7. Juni 2025. Wer auf dem Laufenden bleiben will, wird alle zwei Wochen per Newsletter über das neue Amtsblatt informiert. Jetzt anmelden!

Veröffentlicht am 10. Juni 2025