Zum 1. Juni 2025
Neue Landesbauordnung ermöglicht schnelleres und einfacheres Bauen
Mit dem "Gesetz für das schnellere Bauen" hat die Landesregierung im März eine Änderung der Landesbauordnung (LBO) beschlossen, die zum 28. Juni in Kraft tritt.
Mehr Wohnraum schaffen
Ziel der Landesregierung ist es, eine weitere Verdichtung zu ermöglichen und damit die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zu erleichtern. Außerdem werden Baugenehmigungen weiter vereinfacht. Zudem sind künftig mehr Bauvorhaben verfahrensfrei möglich, so beispielsweise die Nutzungsänderung bestehender Gebäude im Innenbereich zur Schaffung von Wohnraum.
Eine weitere Beschleunigung soll das Instrument der "Genehmigungsfiktion" ermöglichen. Das bedeutet konkret, dass ein Antrag als genehmigt gilt, sofern die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet, sofern sie nicht vorher bereits anders entschieden hat oder auf die Genehmigungsfiktion verzichtet wird.
Weitere Änderungen
Mehr Tempo verspricht auch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Bau- und Denkmalsachen ab dem 1. Juni. Bauherren und Nachbar*innen, die mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden sind, haben dann nur noch die Möglichkeit, diese im gerichtlichen Klageverfahren prüfen zu lassen.
Nicht zuletzt sind örtliche Bauvorschriften künftig nur noch dann möglich, wenn sie gleichzeitig die Nutzung erneuerbarer Energien zulassen. Bestehende örtliche Bauvorschriften, bei denen dies nicht der Fall ist, werden zum 28. September unwirksam.
Dieser Artikel erschien im Amtsblatt Nr. 889 vom 7. Juni 2025. Wer auf dem Laufenden bleiben will, wird alle zwei Wochen per Newsletter über das neue Amtsblatt informiert. Jetzt anmelden!
