Rechtliche Bedenken
Bürgerbegehren zum Klimaentscheid scheitert

Der Gemeinderat hat das Bürgerbegehren "Freiburg klimaneutral" zurückgewiesen. Grund dafür sind rechtliche Bedenken. Inhaltlich stimme man dem Bürgerbegehren aber zu, betonten die Fraktionen in der letzten Sitzung vor der Sommerpause.
Formale Gründe
"Zwar muss der Entscheid formal abgelehnt werden, aber das Ziel ist richtig. Was wir brauchen, ist Tempo beim Klimaschutz", sagte Stadträtin Anna Polášek (FR4U). Stadträtin Sophia Kilian (Grüne) schloss sich an: "Die Forderungen können ein Maßstab sein, an dem wir unsere Klimapolitik messen."
Mit dem Bürgerbegehren hat die Initiative "Klimaentscheid Freiburg" die Stadt dazu aufgerufen, mehr für den Klimaschutz zu tun. Ihre Forderungen beziehen sich auf die Themenfelder klimaneutrale Gebäude, erneuerbare Energien, Ernährung und Bürger*inneninformation. Insgesamt 12.500 Unterschriften hatten sie seit 2022 gesammelt und Ende Juni dem Oberbürgermeister übergeben.
Ein "Danke" an die Initiative
In der letzten Sitzung vor der Sommerpause bedankte sich Umweltbürgermeisterin Christine Buchheit im Gemeinderat für das Engagement der Bürger*innen: "Es ist wichtig, dass so ein Zeichen in dieser Breite aus der Bevölkerung kommt. Denn unser Ziel, bis 2035 klimaneutral zu sein, ist wahnsinnig ambitioniert." Ohne Druck aus der Bevölkerung stünde Klimaschutz nicht im Zentrum der Debatte, unterstrich Stadträtin Emriye Gül (Eine Stadt für alle). Mit der Initiative bleibe man im engen Austausch, sagte Oberbürgermeister Martin Horn. Dafür sprachen sich auch die Stadträte Bernhard Schätzle (CDU) und Wolf-Dieter Winkler (Freiburg Lebenswert) aus.
Dass der Gemeinderat das Bürgerbegehren ablehnt, ist keine Überraschung. Denn rechtlich sind solche Abstimmungen auf kommunaler Ebene nur zulässig, wenn sie zu einer einzelnen Angelegenheit abgehalten werden. Das regelt Paragraf 21 der baden-württembergischen Gemeindeordnung. Gebündelte Maßnahmenpakete wie "Freiburg klimaneutral" sind nicht erlaubt. Der Grund: Bei solchen Abstimmungen ist im Nachhinein nicht eindeutig, ob die einzelnen Maßnahmen jeweils auch eine Mehrheit bekommen hätten.
Kann trotzdem etwas bewegen
Eine Wirkung können gescheiterte Bürgerbegehren trotzdem entfalten. Das zeigte zuletzt der Fuß- und Radentscheid. Im Sommer 2020 unterschrieben über 41.000 Bürger*innen die Forderung nach einer lokalen Verkehrswende. Der Gemeinderat wies das Bürgerbegehren aus rechtlichen Gründen zurück – und verabschiedete noch in derselben Sitzung Maßnahmen für den Ausbau des Radverkehrs.
Die Initiative "Klimaentscheid Freiburg" ist Teil der bundesweiten Klimaschutz-Organisation "GermanZero". Sie setzt sich für strengere Klimaschutz-Gesetze ein, um die Erderhitzung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Dazu unterstützt sie auch Bürgerbegehren an 83 Standorten. Solche direktdemokratischen Abstimmungen sind die Vorstufe zum Bürgerentscheid. Ist ein Bürgerentscheid wiederum erfolgreich, hat er die gleiche bindende Wirkung wie ein Gemeinderatsbeschluss.
Dieser Artikel erschien im Amtsblatt Nr. 893 vom 9. August 2025. Wer auf dem Laufenden bleiben will, wird alle zwei Wochen per Newsletter über das neue Amtsblatt informiert. Jetzt anmelden!