Zensus 2022 - Portal für Erhebungsbeauftragte

Glossar

Hier finden Sie eine Sammlung der wichtigsten Begriffe rund um den Zensus und die Erhebung. Falls Ihnen noch ein Begriff unklar ist, den Sie nicht in dieser Tabelle finden, schreiben Sie uns gerne eine Mail oder rufen Sie uns an. Wir werden das Glossar laufend ergänzen. Viele Informationen finden Sie zudem auf der Seite Zensus2022.de, insbesondere im Bereich FAQ-Suche.

Begriff Erklärung
Auskunftspflichtige
(AP)
Auskunftspflichtig sind alle Bürger_innen, deren Adresse im Rahmen der Haushaltsstichprobe zufällig ausgewählt wurde. Bürger_innen, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, sind ebenfalls auskunftspflichtig. Bei den Bewohner_innen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wird eine Vollerhebung durchgeführt.
Erhebungsbeauftragte
(EB)
Erhebungsbeauftragte führen die Befragungen vor Ort durch. Sie besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürger_innen und die Wohnheime bzw. Gemeinschaftsunterkünfte und erfassen einige Daten mit einem Papier-Fragebogen (Ziel 1-Befragung). Anschließend wird den Auskunftspflichtigen eine Kennung für eine (Online-)Befragung übergeben (Ziel 2-Befragung).
Alle Bewerber_innen werden von den Erhebungsstellen in den Kommunen nach den festgelegten Auswahlkriterien geprüft. Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten. Vor der Befragung werden alle Erhebungsbeauftragten geschult und erhalten die erforderlichen Unterlagen. Ab dem Zensusstichtag beginnen die Erhebungsbeauftragten mit den persönlichen Befragungen. Ein spezieller Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit.
Erhebungsbezirk
(EHB)
Alle Haushalte, die in der Haushaltestichprobe enthalten sind oder zu einem Sonderbereich (Wohnheim/Gemeinschaftsunterkunft) zählen, werden in sogenannte Erhebungsbezirke zugewiesen. Dabei entspricht ein Erhebungsbezirk häufig einer Anschrift. Teilweise werden aber Anschriften auch auf mehrere Erhebungsbezirke aufgeteilt, etwa wenn sehr viele Auskunftspflichtige an dieser Anschrift (=Großanschrift) wohnen oder dort sowohl reguläre Wohnbereiche als auch Sonderbereiche vorhanden sind (=Mischanschriften). Von der Zensus Erhebungsstelle werden den Erhebungsbeauftragten mehrere Erhebungsbezirke zugeteilt.
Erhebungsstelle
(EHST)
In der Vorbereitungszeit des Zensus werden in den Kommunen Erhebungsstellen eingerichtet. Die Erhebungsstellen kümmern sich eigenverantwortlich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten. Sie bilden Erhebungsbezirke und teilen die Erhebungsbeauftragten dort ein. Die Qualität der Erhebungen und der Datenschutz werden von den Erhebungsstellen fortlaufend sichergestellt. Zudem liegt die Kontrolle der Erhebungsunterlagen genauso in ihrem Verantwortungsbereich wie die Kontaktaufnahme mit säumigen auskunftspflichtigen Bürger_innen, sodass am Ende die Erhebungsunterlagen vollständig an das Landesamt übermittelt werden können.
Gebäude- und Wohnungszählung
(GWZ)
In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend erfasst. Neben der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl ist deswegen auch die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) Bestandteil des Zensus 2022. Ziel der GWZ ist die flächendeckende und vollzählige Erfassung aller am Erhebungsstichtag bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie der darin befindlichen Wohnungen. Auskunftspflicht besteht für alle Eigentümer_innen, Verwalter_innen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung.
Die Gebäude- und Wohnungszählung wird ausschließlich direkt durch die Statistischen Landesämter durchgeführt und fällt somit nicht in den Aufgabenbereich der Stadt Freiburg.
Gemeinschaftsunterkunft
(GU)
Gemeinschaftsunterkünfte werden ebenfalls vollständig erfasst, allerdings gibt hier die Einrichtungsleitung stellvertretend für die Bewohner_innen der Unterkunft Auskunft. Hier wird davon ausgegangen, dass die Bewohner_innen nicht selbstständig wirtschaften bzw. keinen eigenen Haushalt führen. Das betrifft etwa Alten- und Pflegeheime, psychiatrische Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser oder Gemeinschaftsunterkünfte von Geflüchteten.
Haushaltestichprobe
(HHST)
Im Rahmen der Haushaltebefragung wird ein Teil der Bevölkerung (etwa 10%, d.h. in Freiburg ca. 24.000 Haushalte) befragt. Dazu werden zufällig Anschriften ausgewählt, an denen alle Haushalte befragt werden.
Wohnheim
(WH)
Wohnheime werden im Rahmen des Zensus 2022 vollständig erhoben, d.h. alle Haushalte der Freiburger Wohnheime (z.B. Studierenden- oder Arbeiter_innen-Wohnheime) werden von Erhebungsbeauftragten befragt. Wohnheime unterscheiden sich dadurch von Gemeinschaftsunterkünften, dass die Bewohner_innen eine eigene Haushaltsführung betreiben also selbstständig wirtschaften.
Ziel-1- / Ziel-2-Befragung Die Erhebungsbeauftragten erfassen in den ihnen zugeordneten Haushalten einige allgemeine Daten aller Bewohner_innen (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit…). Diese Daten dienen hauptsächlich zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl und werden als „Ziel 1“ der Befragung bezeichnet. Außerdem bekommen die Befragten Zugänge zu einer Onlinebefragung oder gegebenenfalls Papierfragebögen ausgehändigt, welche einige soziodemographischen Merkmale wie die Wohnsituation, Ausbildung oder Beruf der Auskunftspflichtigen abfragen. Diese zweite Stufe der Befragung wird als „Ziel 2“ bezeichnet.

Kontakt

Erhebungsstelle Stadt Freiburg
Zensus 2022 
Berliner Allee 1
5. OG, Raum 520
79114 Freiburg
Fahrplanauskunft
zensus2022@stadt.freiburg.de

Erweiterte Telefonzeiten für Erhebungsbeauftragte:
Telefon: 0761 201-7070 
Mo-Do 09:00-12:00 und 14:00-16:30
Fr 09:00-12:00