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Behördenwegweiser

Register, Urkundenbestellung, Zentrale Dienste

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Beschreibung

Es gibt Lebenssituationen, in denen zusätzliche standesamtliche Urkunden benötigt werden.

Das Standesamt Freiburg stellt nur dann standesamtliche Urkunden aus, wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in Freiburg ereignet hat und die Frist für die Führung der Personenstandsregister noch nicht abgelaufen ist.

Es gelten folgende Fristen:
Geburtenregister: 110 Jahre
Eheregister: 80 Jahre
Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
Sterberegister 30 Jahre

Nachweise aus älteren Registern erhalten Sie beim Stadtarchiv.

Lebenspartnerschaftsurkunden werden auch ausgestellt, wenn eine eingetragene Lebenspartnerschaft beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald begründet wurde.

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit

Montag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Kontakt

Hausanschrift

Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon +49 761 2010
Fax +49 761 2013199

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