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Widerspruch gegen Abwassergebührenbescheid einlegen

Sie haben einen Gebührenbescheid bekommen und möchten Widerspruch einlegen.

Voraussetzungen

Gebührenbescheid ist zugegangen und noch nicht bestandskräftig

Verfahrensablauf

  • Gebührenpflichtiger erhält Gebührenbescheid
  • Gebührenpflichtiger ist mit Bescheid nicht einverstanden und will dagegen vorgehen
  • Gebührenpflichtiger muss Widerspruch einlegen

Fristen

Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe

Erforderliche Unterlagen

Bei einer Vertretung: Vollmacht

Kosten

Bei stattgegebenem Widerspruch: keine

Bei zurückgewiesenem Widerspruch: nach Aufwand/ Verwaltungsgebührensatzung

Hinweise

Hinweis:

Ein Widerspruch kann selbst formuliert und vor Ende der Widerspruchsfrist bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Vor Ende der Widerspruchsfrist kann ein Widerspruch auch zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle abgegeben werden.

Rechtsgrundlage

Stadtentwässerungssatzung 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 14.04.2021 freigegeben.