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Beglaubigung einer Unterschrift – amtlich

Mit der amtlichen Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt,

  • von welcher Person die Unterschrift stammt
  • dass die Unterschrift echt ist
  • dass die Unterschrift vor der / dem Mitarbeitenden vollzogen oder anerkannt wurde.


Dies gilt auch für Handzeichen.

Die amtliche Unterschriftsbeglaubigung ist nur möglich, wenn das Schriftstück

  • bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss oder
  • aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen ist


Es gibt Unterschriften, die nur von Notaren oder Notarinnen öffentlich beglaubigt werden dürfen.
Dazu gehören beispielweise:

  • Willenserklärungen (z.B. Testamente) oder
  • Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts (z.B. Anmeldung zum Vereinsregister oder Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister). Hier wird die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift beglaubigt.
  • Unterschriftsbeglaubigungen für Schriftstücke, die für die Vorlage bei einer ausländischen Behörde oder Stelle bestimmt sind.

Achtung:
Unterschriftsbeglaubigungen auf Verpflichtungserklärungen für Besuchseinreisen von Ausländern oder Ausländerinnen sind ausschließlich den Ausländerbehörden vorbehalten.

Voraussetzungen

Sie benötigen eine amtlich beglaubigte Unterschrift auf einem entsprechenden Schriftstück.

Beispiele:

  • für eine Reisevollmacht für Minderjährige
    (Gilt nicht für alle Staaten!
    Bitte informieren Sie sich bei der Botschaft / dem Konsulat Ihres Reiselandes.)
  • als Lebensnachweis für Rentenzwecke
  • für eine Vollmacht in einem Flurbereinigungsverfahren

Verfahrensablauf

Sie müssen bei der zuständigen Stelle unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Gegenwart des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin auf dem von Ihnen mitgebrachten Schriftstück unterschreiben.
Anschließend wird unter Ihrer Unterschrift ein Beglaubigungsvermerk angebracht.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Originalschriftstück

Kosten

  • Amtliche Unterschriftsbeglaubigung 6,00 Euro (jede weitere 3,00 Euro)
  • Unterschriftsbeglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 23.11.2020 freigegeben.