Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung / Aufhebung Lebenspartnerschaft neu beantragen
Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft geändert?
Dann müssen Sie Ihren Reisepass unverzüglich der Passbehörde vorlegen. Ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.
Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie
- in Länder außerhalb der EU reisen wollen
- Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Ortsverwaltungen
Voraussetzungen
Namensänderung wegen Scheidung / Aufhebung Lebenspartnerschaft
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes stellen.
Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen dafür mit.
Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und an die Passbehörde versendet
Fristen
Nach Bedarf bzw. schnellstmöglich nach der Namensänderung, wenn Sie die Ausweispflicht nicht durch einen Personalausweis erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
- bisheriger Reisepass
- Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt
- oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit aktuellem Namen
- oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit aktuellem Namen
- ein aktuelles biometrische Passbild
(Bitte beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
Hinweis: Sie haben die Möglichkeit Ihr biometrisches Passbild innerhalb weniger Minuten in unserem Bürgerservicezentrum selbst zu erfassen.
Kommen Sie einfach ein paar Minuten vor Ihrem Termin und machen in unseren Fotoboxen die passenden biometrischen Passbilder für Ihr Dokument. Unser Service findet digital statt und verkürzt die Bearbeitungszeit. Die Gebühr beträgt 6,50 €.
Bitte beachten Sie: Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren, internationale Führerscheine sowie Fischereischeine.
Kosten
- für einen Reisepass mit 32 / 48 Seiten:
- Personen ab 24 Jahren: EUR 70,00 / EUR 92,00
- Personen unter 24 Jahren: EUR 37,50 / EUR 59,50
- für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00
Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde wie z.B. bei der Gemeinde einer Nebenwohnung beantragen.
Bearbeitungsdauer
- Ca. 3 bis 6 Wochen
- Expressverfahren: Wird der vollständige Reisepassantrag werktags bis 11:30 Uhr an die Bundesdruckerei übermittelt, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo – Fr, ohne Feiertage) im Bürgerservicezentrum abholbereit vor.
Hinweise
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Vertiefende Informationen
Weitere Informationen finden Sie unter Reisepass erstmalig oder nach Ablauf beantragen.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 11.03.2022 freigegeben.