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Kostenersatz für Anschlusskanäle

Voraussetzungen

 Erstmalige Herstellung eines neuen öffentlichen Kanals in einem Neubaugebiet.

Verfahrensablauf

Grundstücksentwässerungsanlagen sind sämtliche Entwässerungsanlagen innerhalb eines Grundstücks sowie die Anschlusskanäle zwischen der Grundstücksgrenze und dem Anschlusspunkt an die öffentlichen Abwasseranlagen.

Wird ein öffentlicher Kanal neu verlegt, so stellt die Stadt während der Baumaßnahmen für diesen Kanal die Anschlussleitungen auf Kosten der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers her. Die Stadt kann sich zur Herstellung Dritter bedienen.

Die Kosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand ermittelt.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

 Keine

Kosten

Die Kosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand ermittelt. 

Hinweise

Hinweis:

§ 7 und 8 der Stadtentwässerungssatzung

 

Rechtsgrundlage

§ 7 der Stadtentwässerungssatzung i.V. mit § 42 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG), Kostenersatz für Haus und Grundstücksanschlüsse.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 26.01.2016 freigegeben.