Home Service Service A-Z
Leistungen
de.kdrs.cms.servicebw.services.LeistungenCmsService@4f569737

Antrag auf Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung

Grundstücksentwässerungsanlagen sind sämtliche Entwässerungsanlagen innerhalb eines Grundstücks sowie die Anschlusskanäle zwischen der Grundstücksgrenze und dem Anschlusspunkt an die öffentlichen Abwasseranlagen.

Genehmigungspflichtige Grundstücksentwässerungsanlagen sind sämtliche im Erdreich verlegten Grundleitungen, Anschlusskanäle und unterhalb der Rückstauebene liegende Entwässerungsanlagen und Gegenstände.

Die Herstellung neuer Grundstücksentwässerungsanlagen sowie die Erweiterung und Änderung bestehender Grundstücksentwässerungsanlagen bedürfen der Genehmigung.

Onlineantrag und Formulare

Voraussetzungen

Die Herstellung neuer Grundstücksentwässerungsanlagen sowie die Erweiterung und Änderung bestehender Grundstücksentwässerungsanlagen.

Verfahrensablauf

 

Der Antrag auf Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung ist in 3-facher Fertigung einzureichen.

Er muss von einer fachkundigen Person angefertigt sein. Für die Antragsunterlagen gelten die Vorschriften des § 8 der Verfahrensvorschrift zur Landesbauordnung (LBO).

Fristen

Die Genehmigung erlischt, wenn mit der Bauausführung nicht innerhalb von drei Jahren seit der Erteilung der Genehmigung begonnen oder wenn die begonnene Bauausführung länger als drei Jahre Unterbrochen wird. Die Geltungsdauer kann auf Antrag um drei Jahre verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag kann formlos gestellt oder der zum Download bereitgestellte Antrag verwendet werden. Diesen Antrag finden Sie auf der Seite des Eigenbetriebes Stadtentwässerung.

Für die Antragsunterlagen gelten die Vorschriften des § 8 der Verfahrensvorschrift zur Landesbauordnung.

Kosten

Genehmigung eines Entwässerungsantrages für ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus oder vergleichbare Bauvorhaben mit Prüfung der Entwässerungspläne und Überprüfung der Grundleitungen und Anschlusskanäle inkl. der Überwachung der Dichtheitsprüfung und der Beratung.

394,- €

 

Genehmigung eines Entwässerungsantrages für baugleiche Einfamilienhäuser ab dem zweiten baugleichen Einfamilienhaus vom gleichen Bauherren mit Prüfung der Entwässerungspläne und Überprüfung der Grundleitungen und Anschlusskanäle inkl. der Überwachung der Dichtheitsprüfung und der Beratung.

331,- €

 

Genehmigung eines Entwässerungsantrages für ein gewerbliches/industrielles Bauvorhaben bzw. Mehrfamilienhaus oder vergleichbare Bauvorhaben mit Prüfung der Entwässerungspläne und Überprüfung der Grundleitungen und Anschlusskanäle inkl. der Überwachung der Dichtheitsprüfung und der Beratung.

681,- €

Hinweise

Hinweis:

Eine Fachtechnische Stellungnahme erfolgt durch die badenovaNetze GmbH.

Rechtsgrundlage

§§ 10 und 11 der Stadtentwässerungssatzung der Stadt Freiburg i.Br.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 12.01.2023 freigegeben.