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6.4 - Zuschuss für die Überlassung von städtischen Hallen- und Freibädern

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel mit Zuschüssen für die Überlassung von städtischen Hallen- und Freibädern bzw. Begleichung der anfallenden Entgelte.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Verein

  • muss mindestens 3 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • muss seinen Sitz in Freiburg haben.
  • muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
  • muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
  • muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.

Verfahrensablauf

Antragsformular der Stadt Freiburg

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Onlineformular "Antrag auf Zuschuss für die Überlassung von städtischen Hallen- und Freibädern"

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

§ 8 Sportförderungsrichtlinien der Stadt Freiburg.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 21.05.2024 freigegeben.