Leistungen
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6.4 - Zuschuss für die Überlassung von städtischen Hallen- und Freibädern
Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel mit Zuschüssen für die Überlassung von städtischen Hallen- und Freibädern bzw. Begleichung der anfallenden Entgelte.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Der Verein
- muss mindestens 3 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
- muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
- muss seinen Sitz in Freiburg haben.
- muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
- muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
- muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.
Verfahrensablauf
Antragsformular der Stadt Freiburg
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Onlineformular "Antrag auf Zuschuss für die Überlassung von städtischen Hallen- und Freibädern"
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
§ 8 Sportförderungsrichtlinien der Stadt Freiburg.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 21.05.2024 freigegeben.