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Leistungen

1.1 - Aufnahme in die Sport-Datenbank der Stadt Freiburg

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Verein

  • muss mindestens 3 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • muss seinen Sitz in Freiburg haben.
  • muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes sein.
  • muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürger_innen unbegrenzt ermöglichen
  • muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.

Weiterhin muss das Formular „Bestandserhebung“ ausgefüllt werden.

Verfahrensablauf

Antragsformular der Stadt Freiburg

Fristen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Hinweise

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Rechtsgrundlage

§ 2 Sportförderungsrichtlinien der Stadt Freiburg.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 04.06.2024 freigegeben.

Es ist nicht immer leicht, die richtige Anlaufstelle in der Stadtverwaltung zu finden und herauszufinden, auf welche Leistungen man Anspruch hat. Die Sozialberatung bietet hier konkrete Unterstützung. Sie informiert über mögliche Leistungen und hilft bei Anträgen und steht auch bei Fragen zur Existenzsicherung oder zu Leistungen der Pflege beratend zur Seite.

Das Angebot wendet sich konkret an Familien, Alleinerziehende und Senior*innen mit geringem Einkommen oder mit Anspruch auf Transferleistungen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.