Stadtkämmerei bittet um Mithilfe
Änderungen beim Grundbesitz melden

Die Stadtkämmerei und das Finanzamt weisen daraufhin, dass Änderungen am Grundbesitz bis zum 31. März des Folgejahres beim Finanzamt anzugeben sind.
Eine solche "Grundsteueränderungsanzeige" ist beispielsweise notwendig, wenn sich der bisherige Grundsteuerwert durch den (Ver-)Kauf einer Teilfläche ändert, wenn ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird, wenn mehrere Grundstücke zusammengelegt werden oder sich die Steuermesszahl ändert, weil ein Gebäude nicht mehr überwiegend zum Wohnen genutzt wird.
Keine Änderungsanzeige ist hingegen erforderlich bei baulichen Veränderungen an einem vorhandenen Gebäude, einem Eigentümer*innenwechsel oder wenn der Gutachterausschuss neue Bodenrichtwerte festlegt.
Wer eine im vergangenen Jahr eingetretene Veränderung noch nicht angezeigt hat, sollte das umgehend nachholen - und zwar grundsätzlich in elektronischer Form. Das entsprechende Formular steht im Portal "Mein ELSTER" zur Verfügung.
Unter www.grundsteuer-bw.de oder beim Finanzamt gibt es weitere Informationen.
Dieser Artikel erschien im Amtsblatt Nr. 908 vom 11. April 2026. Wer auf dem Laufenden bleiben will, wird alle zwei Wochen per Newsletter über das neue Amtsblatt informiert. Jetzt anmelden!