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Gemeinsinn lohnt sich

Vermieter_innen erhalten Subventionen des Landes (L-Bank) in Form von einem zinsverbilligten Darlehen bzw. Teil- oder Vollzuschuss für die Bereitstellung von geförderten Mietwohnungen, wenn sie:

  • neue geförderte Mietwohnungen errichten,
  • die Laufzeit bereits geförderter Mietwohnungen nach dem Bindungsende verlängern möchten oder
  • eine freie und bezugsfertige freifinanzierte Wohnung in eine geförderte Mietwohnung umwandeln (z. B. bei einem Mieterinnen_wechsel).

Für die Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen bei bereits errichtetem, bezugsfreiem Wohnraum erhält man beispielsweise als Förderung einen einmaligen Zuschuss.

Ein Beispiel: Bei einer 90 m² Wohnung, mit einer Bindungsfrist von 30 Jahren und einer Regelabsenkung von 33 % gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete, gibt es vom Land Baden-Württemberg auf einen Schlag einen Zuschuss in Höhe von ca. 94.000 €, der nicht zurück bezahlt werden muss.

Ein Neubauvorhaben wird von der L-Bank mit einem zinsverbilligten Förderdarlehen unterstützt, mit einem aktuellen Zinssatz von 0 %. Alternativ kann der Subventionswert auch als Teil- oder Vollzuschuss ausgezahlt werden, wobei die konkrete Höhe ebenfalls von der Bindungsdauer sowie der Höhe der Mietabsenkung abhängt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Förderantrag vor Baubeginn und vor dem Abschluss der Verträge über die Errichtung des Objekts oder über den Erwerb des Objekts gestellt werden muss.

Aufgrund der Einkommensgrenzen in Baden-Württemberg ist der geförderte Mietwohnungsbau in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Beispielsweise liegt die Einkommensgrenze für einen 4-Personen-Haushalt bei derzeit 70.700 € brutto.

Vermieter_innen können durch Ihr Engagement Wohnraum für Menschen schaffen, deren Einkommen nicht ausreicht, um eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt zu bezahlen. Gemeinsam können wir es dadurch schaffen, die Vielfalt der Stadtgesellschaft zu erhalten und soziale Strukturen zu stärken.

FAQ

Warum sollte ich meine Eigentumswohnung fördern lassen?

Sie erhalten einen attraktiven Zuschuss / ein attraktives Darlehen vom Land Baden-Württemberg mit dem Sie Ihre Wohnung z. B. instand halten oder modernisieren können. Gleichzeitig entsteht bezahlbarer Mietwohnraum für Bürger_innen. Sie leisten dadurch einen tollen Beitrag an einer sozialen und vielfältigen Stadtgesellschaft.

Gibt es einen Haken?

Sie binden sich zwar für eine bestimmte Laufzeit an eine günstigere Miete, erhalten auf der anderen Seite jedoch einen attraktiven Zuschuss des Landes, ohne diesen zurückzahlen zu müssen (im Bestand). Errichten Sie geförderte Wohnungen neu, profitieren Sie von einem zinsverbilligtem Darlehen (Neubau). Gleichzeitig profitieren die Mieterinnen und Mieter, die sich auf dem freien Wohnungsmarkt keine Wohnung leisten können, von der geringeren Miete Ihrer Wohnung.

Wie lange bin ich an die öffentliche Förderung gebunden?

Die Bindungsfrist kann durch die Vermieter_innen festgelegt werden. Sie beträgt 10, 15, 25, 30 oder bis zu 40 Jahre. Hinzu kommt die Höhe der Mietpreisreduzierung. Diese beträgt zwischen 20 % und 40 % der ortsüblichen Vergleichsmiete. Schlussendlich bemisst sich die Höhe des Zuschusses an dieser Bindungsfrist und der Mietpreisreduzierung.

An wen vermiete ich?

Während der Bindungszeit wird die geförderte Mietwohnung ausschließlich an berechtigte Haushalte mit einem passenden Wohnberechtigungsschein (Verhältnis von Anzahl Haushaltsmietglieder zur Wohnfläche und Zimmeranzahl) vermietet.

Welche Wohnungsgrößen können gefördert werden?

Die maximal zulässige Wohnungsgröße richtet sich nach dem jeweiligen Förderjahr in dem die Wohnung bezugsfertig war bzw. gefördert wurde. Für einen 1-Personen-Haushalt beträgt die Wohnfläche für Objekte, die nach 2009 gefördert wurden, bis zu 45 m² mit bis zu 2 Wohnräumen. Je weiterer Person erhöht sich die angemessene Wohnfläche um je 15 m². Beispiel: Für einen 4-Personen beträgt die Wohnfläche bis zu 90 m² mit mindestens 4 und höchstens 5 Wohnräumen.

Erhalte ich Unterstützung bei der Antragsstellung?