Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DS-GVO

zur Anmeldung einer Veranstaltung im Rahmen des Internationalen Frauentags 2024.

Behörde
Stadt Freiburg i.Br.
Referat für Chancengerechtigkeit
Stelle zur Gleichberechtigung der Frau
Rathausplatz 2-4, 79098 Freiburg

Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO
Oberbürgermeister Martin Horn
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg i.Br.
E-Mail: frauenbeauftragte@stadt.freiburg.de
 
Kontakt Behördliche/r Datenschutzbeauftragte_r
Stadt Freiburg i.Br.
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r
Rathausplatz 2-4
79098 Freiburg i.Br.
E-Mail: datenschutz@stadt.freiburg.de
 
Zweck(e) der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage
Die personenbezogenen Daten werden mit Ihrem Einverständnis erhoben. Ihre Daten werden nur dazu genutzt, um die Veranstaltung im Rahmen
der Aktionswoche zu planen und zu koordinieren.
 
Geplante Speicherungsdauer
Die Daten werden ab sofort bis zum Ende der Aktionswoche am 16. März 2020 gespeichert. Sie können sich aber jederzeit an uns wenden (z.B. per Mail an frauenbeauftragte@stadt.freiburg.de), wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wünschen.

Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten (Stellen, denen die Daten offengelegt werden)
Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nicht.

Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Freiburg i.Br. Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde für die Stadt Freiburg i.Br.: Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, post-stelle@lfdi.bwl.de 

Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung
Sie sind nicht verpflichtet, zum oben genannten Zweck personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen. Bei Nicht-Angabe kann Ihre Veranstaltung allerdings nicht im Rahmen der Aktionswoche eingeplant werden.