Leistungen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition
Onlineantrag und Formulare
Soll eine Waffe oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einer anderen Person transportiert werden, ist eine entsprechende Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition erforderlich.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten muss gewährleistet sein.
Für eine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition in die Bundesrepublik muss der Empfänger zum Erwerb und Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt sein.
Für die Verbringung aus der Bundesrepublik in einen anderen EU-Mitgliedstaat muss der andere Mitgliedstaat das Verbringen erlaubt haben oder eine solche Erlaubnis ist nach dem Recht des anderen Mitgliedstaates nicht erforderlich.
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung wird das Erlaubnisdokument wird per Post zugestellt.
Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach der Zustimmung des Empfängermitgliedstaates, im Übrigen beträgt sie ein Jahr.
Fristen
Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. zwei Wochen. Dies ist bei der Antragstellung zu berücksichtigen, damit die Zustimmung des Empfängermitgliedstaates noch gültig ist, wenn der Transport stattfinden soll.
Erforderliche Unterlagen
- Ggf. Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Nachweis der Zustimmung des Empfängerstaates bzw. Bestätigung, dass keine Zustimmung erforderlich ist
- Ggf. Waffenbrief
- Ggf. Stammdatenblatt oder Waffenbesitzkarte (zur Angabe der NWR-ID)
Kosten
47,00 €
Hinweise
Sollen mehrere Waffen durch unterschiedliche Transportverantwortliche verbracht werden, ist je Transportverantwortlichen ein separater Antrag zu stellen.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 27.01.2025 freigegeben.