THH 1 Gemeinderat, Bürgermeisteramt und Ortsverwaltungen
Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats und leitet die Stadtverwaltung, die fachlich in fünf Dezernate gegliedert ist. Er repräsentiert die Stadt nach außen und ist verantwortlich für den Vollzug der Gemeinderatsbeschlüsse sowie die innere Organisation der Verwaltung.