Das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement ist zuständig für die Aufnahme von Anträgen im Zusammenhang mit der Sozialversicherung in Zusammenarbeit mit den Antragstellenden, einschließlich der Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit für Renten, Kontenklärung, Versorgungsausgleich, Anerkennung nach Fremdrentenrecht und zwischenstaatlichen Abkommen, Kindererziehungszeiten, Beglaubigungen, Nachversicherung, Unfallversicherung und Rechtsbehelfe.
12 Sicherheit und Ordnung
12.25 Sozialversicherung